Im Gesetz hinterlegt ist, dass jeder Bürger, der einem anderen wissentlich oder unbeabsichtigt einen Schaden zufügt, der unter Umständen auch mit finanziellen Folgen einhergeht, für diesen Schaden in unbegrenzter Höhe zu haften hat. So will es das Gesetz, und in der Praxis kann diese Haftpflicht oder Haftungspflicht ganz schön teuer werden.
Nun besteht die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen verursachter Schäden zu versichern. Zuständig hierfür sind die sogenannten Haftpflichtversicherungen.
Solche Haftpflichtversicherungen werden grundsätzlich in zwei Kategorien unterschieden. Zum einen die freiwilligen Versicherungen, dazu gehört z.B. die Private Haftpflichtversicherung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist die Auto Haftpflichtversicherung. Da sich allein aus der Inbetriebnahme eines Pkw heraus eine Möglichkeit ergibt, nicht unerhebliche Schäden zu verursachen, hat der Gesetzgeber diese Haftpflichtversicherungen für Pkw vorgeschrieben.
Auch die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und vor dem Erwerb eines Jagdscheines abgeschlossen werden muss.
Haftpflichtversicherungen haben mehrere Funktionen, wenngleich grundsätzlich auch nur die Schadenregulierung bei den Verbrauchern bekannt ist. Darüber hinaus besteht durch den Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung allerdings auch ein passiver Rechtsschutz. Hintergrund ist, dass jeder gemeldete Schadenfall zunächst auf die Haftungsverpflichtung des Versicherungsnehmers im konkreten Fall geprüft wird. Lehnen Haftpflichtversicherungen nun Schadenregulierungen ab, weil der Versicherungsnehmer nämlich gesetzlich überhaupt nicht in die Haftung zu nehmen wäre, so kann der Versicherungsnehmer diesen Schadenersatzanspruch eines Dritten als ungerechtfertigt betrachten.
Haftpflichtversicherungen können verschiedene Risiken ausschließen. Bei der Privat Haftpflichtversicherung sind dies immer Versicherungsfälle, die von anderen Haftpflichtversicherungen reguliert werden könnten.
Grundsätzlich ausgeschlossen von allen Haftpflichtversicherungen sind Schäden, die durch Vorsatz herbeigeführt wurden. Auch Verwandte, die in einem Haushalt leben, können gegeneinander keine Haftungsverpflichtung geltend machen.
Auch gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Gegenstände können im Schadenfalle nicht von der Haftpflichtversicherung ersetzt werden.
Da jeder Bürger mit seinem gesamten Vermögen für die Dauer von 30 Jahren ab Schadenfall für alle finanziellen Folgen seiner verursachten Schäden aufkommen muss, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht nur von Versicherungsgesellschaften dringend empfohlen. |