Im Versicherungsbereich gibt es eine Vielzahl von Angeboten, man kann sich heute im Grunde gegen beinahe jede Gefahr versichern. Auch im Rahmen der Autoversicherungen gibt es verschiedene Alternativen. Doch nicht jede Versicherung ist freiwillig und kann nach Gutdünken abgeschlossen werden. Die Auto Haftpflichtversicherung z.B. ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, also eine Pflichtversicherung.
Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges, der dieses im Straßenverkehr bewegt, muss eine Auto Haftpflichtversicherung, auch KFZ Haftpflichtversicherung genannt, abschließen, und auf Anfrage natürlich auch das Vorhandensein nachweisen können. Ohne Auto Haftpflichtversicherung ist es jedenfalls nicht möglich, ein erworbenes Auto zuzulassen.
Die Auto Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die der Versicherte in Zusammenhang mit der Nutzung des Kraftfahrzeuges an anderen Personen, Sachen oder am Vermögen Dritter verursacht.
Verursacht der Versicherte nun beispielsweise einen Unfall schuldhaft, reguliert die Auto Haftpflichtversicherung z.B. finanziell den entstandenen Schaden an beteiligten Personen oder Sachen. Die Versicherung wird allerdings keine Leistung erbringen bzw. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, falls der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Die Beitragshöhe zur Auto Haftpflichtversicherung bestimmt sich hauptsächlich aufgrund der so genannten Schadenfreiheitsklasse. Je länger man die Haftpflichtversicherung ohne Inanspruchnahme schon hat, desto größer ist der Schadenfreiheitsrabatt. Der Beitrag wird demzufolge entsprechend geringer, wenn man viele Jahre hintereinander unfallfrei fährt.
Weitere Kriterien für die Beitragshöhe sind Kriterien wie Alter des Halters, Anzahl gefahrene Kilometer im Jahr oder auch, wie viele unterschiedliche Personen das Auto fahren.
Die Versicherungssummen im Rahmen der Auto Haftpflichtversicherungen sollten nicht zu niedrig gewählt werden, da gerade bei Personenschäden schnell sehr hohe Schadenssummen entstehen können. Üblicherweise gibt es Mindestversicherungssummen, die bei ca. 3 Millionen Euro für Sach-und Personenschäden, sowie 250.000 Euro bei Vermögensschäden liegen.
Vergleiche auch: Kleinkrafträder Versicherung |