Wie schnell ist es passiert: Durch Unachtsamkeit einen Auffahrunfall verursacht oder beim Einparken ein Auto angerempelt – ein Glück, dass die Schadenregulierung in diesen Fällen durch die KfZ-Haftpflichtversicherung erfolgt. Gerade bei kleineren Bagatellschäden kann das jedoch ziemlich teuer für den Versicherungsnehmer werden. Immerhin führt jede Schadenmeldung – unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens – zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit natürlich zu höheren Beiträgen in der KfZ-Haftpflichtversicherung. Es lohnt sich deshalb nicht immer, die Regulierung des Schadens durch die Versicherung vornehmen zu lassen. Doch die eigentliche Höhe der Schadenersatzleistung wird in der Regel oft erst nach der vollständigen Regulierung deutlich. Liegt die Schadenersatzleistung unter einem Betrag von 500 EUR, so sind die Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren und ihnen die Möglichkeit der Selbstregulierung durch Schadenrückkauf anzubieten. Der Versicherungsnehmer hat nach Mitteilung hierüber die Möglichkeit, den inzwischen regulierten Schaden innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten zurückzukaufen, um so eine Rückstufung zu vermeiden. Erfolgt der Schadenrückkauf dabei nach der Rückstufung, die in der Regel zum 1. Januar vorgenommen wird, werden die Beiträge zur KfZ-Haftpflichtversicherung mit dem Betrag des Rückkaufs verrechnet.
Im Normalfall findet der Schadenrückkauf nur auf Schäden Anwendung, die durch Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Da auch in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt zum Tragen kommt, bieten mittlerweile einige Versicherer (u.a. Allianz) ihren Kunden den Schadenrückkauf auch dann an, wenn durch die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert wurden. Bei Teilkaskoschäden ist ein Schadenrückkauf hingegen nicht möglich, da es hier keine Schadenfreiheitsrabatte gibt und somit auch keine Rückstufung im Schadensfall erfolgt.
Der Schadenrückkauf lohnt sich für den Versicherungsnehmer immer dann, wenn die Schadensumme geringer ist, als die zu erwartenden finanziellen Einbußen durch die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. |