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KASKO - WAS SIE WISSEN SOLLTEN

Mehr als Haftpflicht: Kasko versichert!

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab. Sie gehört zu den freiwilligen Versicherungsleistungen und steht damit der KFZ Haftpflichtversicherung gegenüber, welche in Deutschland zu den Pflichtversicherungen zählt. Die Kasko Versicherung kann bei einem Verlust des eigenen Fahrzeugs sowie bei Beschädigung und Zerstörung in Anspruch genommen werden. Es lassen sich innerhalb der Kasko zwei Versicherungsmodelle unterscheiden, die als Vollkasko und Teilkasko bezeichnet werden.

In der Teilkaskoversicherung werden Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Explosion und Brand versichert. Auch unmittelbare Schäden durch Wetterextreme wie Blitzschlag, Hochwasser, Hagel und Sturm sind durch die Teilkasko abgedeckt. Hierunter fallen jedoch keine Schäden, die durch Verhalten des PKW Führers verursacht werden. Auch ein Wildunfall mit Haarwild, während das geführte Fahrzeug in Bewegung ist, stellt einen Teilkaskoschaden dar. Die Definition von Haarwild gibt das Bundesjagdgesetz. Des Weiteren sind Glasbruchschäden, Schmorschäden und Marderbiss ohne Folgeschäden in der Versicherung abgedeckt.

Je nach Versicherungsträger kann der Leistungskatalog in einzelnen Vertragspunkten variieren. Dies betrifft vor allem die Definition von Wildunfällen. Die Beiträge richten sich nach dem PKW Typ und nach dem Ort, in dem das Fahrzeug amtlich gemeldet ist. Teilweise werden jedoch andere Faktoren, wie Kilometerleistung, sowie das Alter des Fahrzeugs und des Versicher ungsnehmers mit einbezogen. Ferner kann eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart werden. Es existiert kein Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ Teilkaskoversicherung.

Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dadurch kommt ein zweigeteilter Versicherungsvertrag zustande. Im Gegensatz zur Teilkasko, kann in der Vollkasko der Beitrag durch einen Schadenfreiheitsrabatt verringert werden. Schäden, die in den Vertragsbereich der Teilkasko fallen, führen nicht zur Aufhebung des Schadenfreiheitsrabattes.

Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich Schäden durch Vandalismus, sowie durch selbstverschuldete Unfälle. Auch Unfälle mit Fahrerflucht sind in der Vollkasko enthalten. Im Falle von zahlungsunfähigen Unfallverursachern und bei Kindern übernimmt die KFZ Vollkaskoversicherung ebenfalls die anfallenden Kosten.


Teilkaskoversicherung






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