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VOLLKASKOVERSICHERUNG

Leistungen einer Vollkasko

Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges weiß, dass der Betrieb des Fahrzeugs nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung erlaubt ist. Damit will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass in einem Schadenfall, der durch ein Kfz verursacht wurde, der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Allerdings ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es gibt dazu noch die Möglichkeit, zusätzlich eine Kasko-Versicherung abzuschließen. Diese Kasko-Versicherungen unterteilen sich in Teilkasko und Vollkasko. Gerade wenn es um das Thema Vollkaskoversicherung geht, muss man genau abwägen, ob diese Versicherung für die eigenen Bedürfnisse Sinn macht. Dazu sollte man wissen, was im Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung enthalten ist.

Zunächst einmal sind in der Vollkasko alle Leistungen aus der Teilkasko enthalten. Das ist zumindest die Regel. Es gibt auch einige wenige Versicherungen, die die Vollkasko ohne Teilkasko anbieten. Man sollte aber in jedem Fall darauf achten, dass man nur eine Vollkasko abschließt, wenn dort auch die Teilkasko enthalten ist. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, so stehen dem Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Teilkasko nicht zur Verfügung. Das sollte man sich gut überlegen, denn das Paket aus der Teilkasko hat einiges zu bieten. So sind hier alle Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, die zum Beispiel durch Explosion, Brand, Diebstahl oder Raub entstehen. Auch wenn es zu einem sogenannten Wildunfall – also zum Zusammenstoß zwischen Kfz und Haarwild – kommt, dann ist dies über die Leistung aus dem Teilkaskoschutz abgesichert. Die häufigste Ursache, die einen Schaden aus dem Schutz der Teilkasko-Versicherung darstellt, ist der Glasbruch.

Wenn man sich also den Umfang der Leistungen aus dem Teilkaskobereich ansieht, dann stellt sich einem die Frage, was dann noch in der Vollkasko enthalten ist. Die Frage ist berechtigt, denn schließlich ist bereits das Teilkasko-Paket sehr umfangreich. Zu den Leistungen aus der Vollkasko-Versicherungen gehören in erster Linie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Diese werden zwar in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gezahlt, aber das geschieht nicht immer im vollen Umfang. Und wenn der Unfall gar selbst verschuldet wurde, dann erhält man vom Unfallgegner nichts. Hier jedoch greift dann die Vollkasko. Sie ersetzt selbst solche Schäden. Obendrein werden auch Schäden übernommen, die durch Vandalismus entstehen.

Wenn man einen Schaden seiner Vollkasko-Versicherung meldet, dann wird dieser auch ersetzt. Das hat allerdings auch zur Folge, dass sich der Beitrag erhöht. Für die Beitragsberechnung wird nämlich genau wie bei der Haftpflichtversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt benutzt. Da dies bei einer Teilkasko-Versicherung nicht der Fall ist, sollte man sehr genau überlegen, welchen zusätzlichen Schutz man für sein Kfz wünscht. Wenn man sich umsichtig im Straßenverkehr bewegt, dann reicht einem wahrscheinlich der Schutz aus der Teilkasko-Versicherung aus. Die Leistungen der Vollkasko empfehlen sich bei einem Neufahrzeug, während bei älteren Fahrzeugen die Leistungen einer Teilkasko vollkommen ausreichend sind.

 

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