Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung aus dem Bereich der Autoversicherungen. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung jedoch keine Pflichtversicherung, sondern der Kunde kann sich auf freiwilliger Basis zusätzlich gegen einige Gefahren und Schäden absichern.
Grundsätzlich wird im Kaskobereich zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen PKW des Versicherten, die aufgrund einiger Ursachen entstehen können. Zu den festgelegten Ursachen, aufgrund derer die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden reguliert, gehören zum Beispiel Schäden durch Raub, Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel und Blitzschlag, sowie durch einen Zusammenstoß mit Haarwild. Die Leistung der Versicherung wird bei Schäden mit den genannten Ursachen fällig, allerdings dann nicht, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht hat.
Der Beitrag zur Teilkaskoversicherung richtet sich nach verschiedenen Aspekten. Zunächst wird der Versicherte bzw. dessen Fahrzeug in die so genannte Regional- und Typklasse eingestuft. Die Regionalklasse ist der Zulassungsort des Fahrzeuges, in der Typklasse werden die Fahrzeuge je nach Modell, Baujahr etc. unterteilt. Weitere Kriterien für die Beitragsbestimmung sind das Alter des Versicherten, Fahrleistung in Kilometer pro Jahr, und auch die Tatsache, ob es sich um ein Garagenfahrzeug handelt. Zudem hat der Versicherte noch die Möglichkeit, durch Festlegung einer Selbstbeteiligung im Vertrag, den Beitrag etwas zu senken. |