Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges, der dieses im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen. Es handelt sich hier im Gegensatz zu vielen anderen freiwilligen Versicherungen also um ein vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte an fremden Personen, Fahrzeugen oder sonstigen Sachen durch die Inbetriebnahme und Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges verursacht hat. Die am häufigsten auftretende Situation, in der die Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird, ist natürlich im Rahmen eines Verkehrsunfalles vorzufinden. Der Versicherte hat diesen Unfall in vollem Umfang oder teilweise verschuldet und müsste im Folgenden diesen Schaden aus eigenen finanziellen Mitteln regulieren. Sind die Ansprüche der Gegenseite berechtigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Als "Strafe" für den Versicherten wird dieser bei der nächsten Beitragsrechnung hoch gestuft, muss also in der Folgezeit einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen.
Die Versicherungssummen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich frei wählbar, allerdings sollten Sie darauf achten, sich nicht zu gering zu versichern. Standardmäßig gibt es bestimmte vorgeschlagene Mindestversicherungssummen. Diese belaufen sich bei Vermögensschäden bei 250.000 Euro, bei Personen-und Sachschäden bei drei Millionen Euro. Die Tendenz geht allerdings dort hin, gerade bei Personenschäden eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe zu wählen.
Die Beitragshöhe zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich hauptsächlich nach der Schadenfreiheitsklasse, in welche der KFZ-Halter eingestuft ist. Zudem wird das Fahrzeug in eine bestimmte Typenklasse und Regionalklasse eingeteilt, welche ebenfalls noch Einfluss auf die Höhe des Beitrages zur KFZ-Haftpflichtversicherung haben. |