Die Wohnmobilversicherung umfasst im Allgemeinen - ähnlich wie die gewöhnliche KFZ-Versicherung - eine Haftpflicht und eine Kasko-Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht für Wohnmobile tritt dabei bei Sachschäden an fremden Sachen und Personenschäden ein. Bei den Personenschäden sind häufig bis zu 8 Millionen Euro versichert.
Die Vollkasko-Versicherung tritt bei selbst verursachten Unfällen am eigenen Fahrzeug ein. Ebenso zahlt sie bei der Beschädigung des Wohnmobils durch Dritte, und zwar dann, wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat. Die Teilkasko übernimmt Schäden, die durch Diebstahl, Glasburch, Brand, Sturm oder Hagel, Überschwemmung oder Wildschäden entstanden sind. Bei Glasbruch und Hagelschäden sind oft Entschädigungsgrenzen vorgesehen.
Wer ungetrübte Tage auf dem Campingplatz genießen möchte, sollte statt der zwingend vorgeschriebenen Haftpflicht auf jeden Fall über die Kasko- oder Teilkasko-Versicherung nachdenken. Oft steht das Fahrzeug längere Zeit nur wenig bewacht herum und es können dann schnell Schäden etwa durch Hagel oder auch durch Diebstahl entstehen.
Viele Anbieter von Wohnmobilversicherungen bauen bestimmte Einschränkungen in ihre Bedingungen ein. So ist das Fahrzeughöchstalter manchmal auf 12 oder 15 Jahre festgelegt. Auch besteht manchmal eine bestimmte Herstellerliste, das heißt Fahrzeuge anderer Hersteller werden gar nicht versichert.
Häufig sind Erweiterungen der regionalen Geltung des Versicherungsschutzes möglich. Standardmäßig beschränkt sich die Geltung bei vielen Wohnmobilversicherungen nur auf den europäischen Raum. Angrenzende Gebiete wie Tunesien, Marokko, Israel usw. sind nur in Einzelfällen enthalten.
Auch bei der Wohnmobilversicherung gibt es - wie bei allen Versicherungen - große Unterschiede in der Höhe der Prämien. Es lohnt sich also auf jeden Fall, vor Versicherungsabschluss die Prämien sowie die Leistungen der einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen und sich erst dann zu entscheiden. |