Eine Mitfahrerversicherung beziehungsweise Insassenunfallversicherung kommt für Personenschäden auf, die Mitfahrer im eigenen Fahrzeug bei einem Unfall erleiden. Das klingt sinnvoll, erweist sich bei näherem Hinsehen aber als in nur sehr wenigen Fällen erforderlich. Meist sind die Schäden bereits anderweitig abgesichert. Ist dies nicht der Fall, bestehen oft günstigere Alternativen, um die entsprechenden Risiken abzudecken. In Ausnahmefällen kann sich eine solche Versicherung jedoch als sinnvoll erweisen. Viele Anbieter bieten entsprechende Policen an, beispielsweise die DEVK (www.devk.de/produkte/fahrzeuge/unfallversicherung/index.jsp ) oder auch Direktversicherer wie Direct Line (www.directline.de/service/auto/ratgeber/service/kfz-unfallversicherung.jsp ).
Seit 2002 verbesserter Schutz durch die KFZ Haftpflicht
Mögliche Personenschäden infolge eines selbstverschuldeten Unfalls waren früher das wichtigste Argument für den Abschluss einer Mitfahrerversicherung. Seit 2002 sind diese Schäden jedoch durch die KFZ Haftpflichtversicherung gedeckt, wodurch die Mitfahrerversicherung deutlich an Bedeutung verloren hat. Zeitgleich wurde eine Regelungslücke geschlossen, die zuvor im Fall so genannter „unabwendbarer Ereignisse“ bestand. Dies betrifft Unfälle, an denen niemand die Schuld trägt, beispielsweise Unfälle infolge eines geplatzten Reifens. Auch in solchen Fällen ist nun die Haftpflichtversicherung zur Regulierung der Personenschäden verpflichtet.
Wenn der Unfallverursacher nicht zahlt
Ein wenig anders stellt sich die Situation dar, wenn der Unfall fremdverschuldet ist, aber der Unfallverursacher für die Regulierung des Schadens nicht in Anspruch genommen werden kann. Dies ist zunächst dann der Fall, wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall tritt der Verein Verkehrsopferhilfe ein, dem alle deutschen KFZ Versicherer angehören. Ein zweites Szenario betrifft Unfälle, die z.B. von Fußgängern verursacht werden, die über keine Haftpflichtversicherung verfügen. Hier besteht in der Tat eine Deckungslücke. Allerdings bietet es sich an, diese durch den Abschluss einer Forderungsausfalldeckung bei der eigenen Haftpflichtversicherung zu schließen. Diese tritt ein, wenn berechtigte Forderungen gegen den Verursacher eines Schadens nicht vollstreckt werden können.
Unfälle im Ausland
Fremdverschuldete Unfälle im Ausland sind das einzig verbliebene überzeugende Argument für eine Mitfahrerversicherung. In vielen Ländern ist die vorgeschriebene Deckungssumme der KFZ Haftpflicht deutlich geringer als in Deutschland und reicht zur Deckung schwerer Personenschäden oft nicht aus. In diesem Fall erweist sich eine Mitfahrerversicherung als sinnvoll. (21.12.2010) |