Für Traktoren besteht ebenso wie für andere Kraftfahrzeuge eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Zudem ist bei vielen Versicherern auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs möglich. Die meisten Versicherungsgesellschaften unterscheiden jedoch zwischen einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung des Traktors und einem Gebrauch des Fahrzeugs zu privaten Zwecken. Häufig wird nicht für beide Nutzungsarten eine Kfz-Versicherung angeboten.
Für die Einstufung in eine Versicherungsklasse und somit für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist neben Alter, Modell und Größe des Traktors auch die Zulassung des Fahrzeugs von Bedeutung. Während bei landwirtschaftlicher Nutzung ein grünes Fahrzeugkennzeichen vergeben werden kann, wodurch eine günstigere Versicherungsklasse erreicht wird, bestehen bei einer privaten Nutzung des Traktors andere Möglichkeiten. So kann bei einer privaten Nutzung mit einem H Kennzeichen eine günstigere Versicherungsklasse erreicht werden, sofern der Traktor über 30 Jahre alt und original ist. Dann bestehen jedoch verschiedene Einschränkungen. So darf der Traktor mit dieser Kennzeichnung nicht gewerblich genutzt werden, auch nicht gelegentlich. Eine andere Möglichkeit für eine günstigere Versicherung ist eine Oldtimer-Versicherung, welche je nach Alter und Modell des Fahrzeugs bei einigen Versicherungsgesellschaften für Traktoren abgeschlossen werden kann. Allerdings bestehen die meisten Versicherer auch hier auf verschiedene Nutzungsbeschränkungen. Manche Versicherer verlangen für eine Oldtimer-Versicherung zudem die Zulassung des Fahrzeugs mit einem H Kennzeichen oder einem roten Kennzeichen mit der Folgenummer 07.
Zu den Versicherungsgesellschaften, welche auch Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen versichern, gehören z.B. die LVM, die Gothaer oder die R+V Versicherung. (Beitrag vom 27.02.2011) |