Wer mit einem Leichtkraftroller, also einem Motorroller mit einem Hubraum über 50 ccm bis maximal 125 ccm, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, ist gesetzlich zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verpflichtet. Zudem können auch Leichtkraftroller mit einer Kaskoversicherung gegen verschiedene Risiken abgesichert werden.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Leichtkraftroller deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche während des Gebrauchs des Fahrzeugs verursacht wurden. Versichert ist der Versicherungsnehmer sowie Halter, Eigentümer und Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Üblicherweise werden über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinaus pauschale Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. 12 Mio. je geschädigter Person angeboten. Einige Haftpflichtversicherungen für Leichtkraftroller umfassen zudem Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz. Die Haftpflichtversicherung prüft bei Eintritt eines Schadenfalls den Sachverhalt und ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt die Versicherung die Abwehr der Forderungen und trägt gegebenenfalls die anfallenden Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.
Eine Kaskoversicherung für Leichtkraftroller ersetzt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, für welche keine andere Person haftet. Die Teilkaskoversicherung leistet bei Verlust oder Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch verschiedene Risiken, wie z.B. Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Brand, Kabelkurzschluss, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Marderbiss oder Glasbruch. Auch Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren sind versichert. Bei einigen Versicherungen gilt dies jedoch nur für Unfälle mit Haarwild. Mit einer Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zu dem Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden am versicherten Fahrzeug abgedeckt.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich unter anderem nach der Schadenfreiheit, dem Alter des Fahrzeughalters sowie der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. So müssen gewöhnlich jüngere Fahrzeughalter eine höhere Prämie zahlen als ältere. Bei Abschluss einer Kaskoversicherungen kann die Prämie durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden.
Versicherungen für Leichtkraftroller werden z.B. von der HUK-Coburg, der R+V oder der Gothaer Versicherung angeboten. (2011) |