Firmenfahrzeuge müssen genauso versichert werden wie normale Privat-PKW. Die Versicherer gewähren allerdings je nach Gesamtzahl der Fahrzeuge in einer Firma bestimmte Sonderkonditionen oder verzichten auf eine Einstufung in die normalen Schadenfreiheitsklassen. Je mehr Fahrzeuge insgesamt versichert werden, desto günstiger wird in der Regel auch die Prämie. Anders als bei privaten Fahrzeugen hat die Schadenquote bei Firmenflotten eine höhere Bedeutung und kann als Grundlage für die Beitragsberechnung verwendet werden.
Einzelne Fahrzeuge
Wer nur ein oder zwei Fahrzeuge für seine Firma benötigt, kann diese bei den meisten Gesellschaften noch nach dem normalen Tarif für Privatkunden versichern. In diesem wird dann lediglich ein Aufschlag für die gewerbliche Nutzung berechnet. Sonst gelten die normalen Rabattmerkmale und das bereits bekannte Schadenfreiheitssystem. Bei vielen Gesellschaften ist es für Firmen nicht möglich, Sondereinstufungen für Zweitwagen in Anspruch zu nehmen oder eine Einstufung nach Führerscheindauer vorzunehmen.
Kleinflotten
Firmen, die mindestens drei Fahrzeuge besitzen, können bei einigen Versicherungsgesellschaften einen Kleinflottentarif erhalten. Dieser berücksichtigt meistens keine sogenannten weichen Tarifmerkmale. Die Fahrzeuge können also ohne Mehrprämie mit einer beliebigen Kilometerleistung und von einem nicht eingeschränkten Fahrerkreis gefahren werden. Darüber hinaus gewähren Unternehmen wie die R+V und die Kravag Sondereinstufungen für neu hinzukommende Fahrzeuge. Bei den beiden genannten Gesellschaften starten neue PKW immer in der SF-Klasse 3. Diese Schadenfreiheitsklasse bleibt auch bei einem Schaden immer erhalten, eine Schlechterstufung wird von den Gesellschaften nicht vorgenommen. Viele der anderen Gesellschaften haben ähnliche Regelungen bezüglich der Einstufung. Oftmals lohnt es sich auch, Anbieter wie Toptarif zu nutzen. Dort kann man Angebote zur Kfz Versicherung vergleichen.
Größere Flotten
Wer als Firmeninhaber mindestens zehn Motorfahrzeuge besitzt, kann von Großflottenregelungen profitieren. Dabei gibt es zwei verschiedene Systeme, zum einen können alle Fahrzeuge in einen einheitlichen Beitragssatz eingestuft werden oder zum anderen gibt es fixe Prämien für alle Fahrzeuge, die sich nicht ändern (Stückbeitrag). Normale Schadenfreiheitsklassen werden bei diesen Großflottentarifen nicht mehr berücksichtigt, weiche Rabattmerkmale entfallen ebenfalls komplett. Die Berechnung der jeweiligen Prämien ergibt sich bei den Tarifen direkt aus der Schadenquote der Flotte. Je geringer der bisherige Schadenaufwand war, desto günstiger wird die zu zahlende Prämie. Bei einem schlechten Schadenverlauf kann der Versicherer die Prämie jedoch auch erhöhen. Bei der Berechnung der Schadenquote werden je nach Gesellschaft besonders hohe Schäden nur bis zu einer Höchstgrenze zur Berechnung herangezogen. Diese Grenze liegt meistens bei 50.000 €.
Ansonsten entsprechen auch die Großflottentarife vom Leistungsumfang her den Tarifen für Privatpersonen. Die Leistungen sind dabei bei fast allen Versicherern an den normalen Tarifen orientiert, abgespeckte Tarife mit reduzierten Entschädigungsleistungen werden für größere Flotten nicht angeboten. Tarife mit Werkstattbindung können für Flotten in der Regel ebenfalls nicht abgeschlossen werden. (15.11.2011) |