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GAP-DECKUNG FÜR LEASINGFAHRZEUGE

GAP-Deckungsschutz für geleaste PKW

Wer ein Fahrzeug least und mit diesem Fahrzeug dann einen schweren Unfall hat, welcher das Fahrzeug zu einem Totalschaden werden lässt, hat oftmals ein ziemlich großes, wirtschaftliches Problem. Der Grund für dieses Problem ist einfach erklärt: Beim Leasing zahlt der Leasingnehmer einen bestimmten Betrag für die Nutzung des Autos an den Leasinggeber. Durch diese Zahlungen wird der Buchwert des Autos immer geringer - logisch, man zahlt ja den Kaufpreis irgendwo ab. Sollte es jedoch nun zu einem Unfall mit Totalschaden kommen, ist es oftmals so, dass der Zeitwert des Autos, also das, was die Versicherung erstattet, den Buchpreis des Autos unterschreitet. Faktisch kann es bei einem Totalschaden in Verbindung mit einem Leasingvertrag also durchaus vorkommen, dass der Versicherungsnehmer weniger Geld von seiner Versicherung bekommt, als er der Leasinggesellschaft noch zahlen muss. Die Lücke, die hier entsteht, bezeichnet man also so genannte Unterdeckung.

Damit die Leasingbank nun jedoch in jedem Fall ihr Geld bekommt, machen viele Leasinggeber es zur Voraussetzung, dass die Versicherung mit einem so genannten GAP-Deckungsschutz ausgestattet ist. Und selbst wenn dies keine Voraussetzung für den Erhalt des Leasingvertrages sein sollte, tut man sehr gut daran, einen solchen Schutz abzuschließen.
Der GAP-Deckungsschutz schließt die Lücke einer evtl. Unterdeckung. Ist das Kfz nach einem Totalschaden also versicherungstechnisch weniger Geld wert, als der Buchwert des Versicherungsunternehmens aussagt, springt die GAP-Deckung ein und übernimmt den Differenzbetrag. Der Versicherungsnehmer kann sich also, wenn er einen GAP Schutz in seinem Vertrag hat, zu jedem Zeitpunkt entspannt zurücklehnen und muss sich keine Sorgen um evtl. materielle Schäden aus dem Unfall machen. Schlimm genug, dass überhaupt ein Unfall passiert ist - wenn dieser dann aber auch noch für den finanziellen Ruin sorgen würde, wäre das ja nur noch dramatisch. Mit einem GAP Schutz wird diese Gefahr jedoch geschickt umschifft.

Grundsätzlich kann also nur jedem Leasingnehmer empfohlen werden, auf jeden Fall einen GAP Schutz im Versicherungsvertrag zu vereinbaren.


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