Deutschland ist in der Welt bekannt als das Land der Denker und Dichter, aber es gilt auch als das Land der Gesetze und Verordnungen. Für beinahe jede nur erdenkliche Situation des täglichen Lebens gibt es bei uns bestimmt ein Gesetz oder wenigstens eine Verordnung, die diese Situation regelt. Einige dieser staatlichen Vorschriften sind weniger wichtig und andere sind einfach unumgänglich. Zu Letzteren gehört die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. Dabei ist dieser Begriff streng genommen falsch, denn bei der soeben erwähnten Verordnung handelt es sich um das Pflichtversicherungsgesetz. In diesem Gesetz wird jeder Kraftfahrzeughalter per Gesetz dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abzuschließen, wenn er dieses im öffentlichen Verkehrsraum betreiben möchte.
Die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung beinhaltet jedoch noch einiges mehr. So wird in diesem Gesetz genauestens geregelt, in welcher Höhe die Mindestsumme für die Deckung eines Schadenfalles zu sein hat. Des Weiteren wird hier genau erläutert, welche Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sind und auch welche Personen diesen Versicherungsschutz genießen. Auch alle Pflichten des Versicherten – sowohl vor als auch nach dem Schadenfall – sind hier festgehalten. Für die Versicherungsunternehmen ist hier der sogenannte Kontrahierungszwang festgeschrieben, der besagt, dass diese Unternehmen jeden Antrag auf Versicherungsschutz annehmen müssen. Selbst bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes – auch diese sind in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung aufgeführt – sind die Versicherungsunternehmen zur vorläufigen Deckung verpflichtet.
Da die Versicherer sich alle an die gesetzlichen Vorgaben dieses Gesetzes halten müssen, sind in der Regel kaum Unterschiede zwischen den einzelnen Haftpflichtversicherungen für den Kfz-Halter erkennbar. Wenn diese vorhanden sind, dann ergeben diese sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsunternehmen. Diese sind schließlich frei gestaltbar und müssen sich nur an den gesetzlichen Rahmen halten. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er bei nahezu jeder Gesellschaft sein Fahrzeug zu den gleichen Bedingungen versichern kann. Wenn es Abweichungen zu den gesetzlichen Vorgaben gibt, dann dürfen diese nur in eine Richtung gehen. Diese Abweichungen müssen zugunsten des Kunden ausfallen, sprich es kann nur ein Mehr an Versicherungsleistung geben, jedoch kein weniger. Demzufolge bietet die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung für die Versicherungsnehmer mehr Vorteile als für die Versicherungsunternehmen. Dennoch weichen die meisten Versicherer von den Vorgaben des Gesetzgebers ab, damit sie im Kampf um Kunden einen Vorteil haben.
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