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KFZVERSICHERUNG

Elemente der Kfzversicherung im Überblick

Des Deutschen liebstes Spielzeug und aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken - der PKW. Vor allem im Berufsalltag, in dem heutzutage Flexibilität und Mobilität eine zentrale Rolle spielen, ist das Auto für viele Deutsche unersetzlich geworden und selbst im privaten Leben nimmt das Kraftfahrzeug eine bedeutende Stellung ein. Laut Statistischen Bundesamt gab es am 01.01.2010 in Deutschland insgesamt rund 50.184.400 gemeldete Kraftfahrzeuge, davon etwa 41.737.600 Personenkraftwagen.

Voraussetzung für die ordnungsgemäße Anmeldung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Jeder Halter eines Fahrzeuges ist dazu verpflichtet, eine derartige Police für sein Fahrzeug abzuschließen (vgl. Kleinkrafträder Versicherung). Die Kfz-Haftpflicht leistet bei Schäden, die im Zusammenhang mit der Haltung bzw. Nutzung des versicherten Fahrzeuges entstehen. Eingeschlossen sind in dieser Kfzversicherung sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden Dritter.

Fahrzeughalter haften für Schäden, verursacht durch den normalen Gebrauch des Fahrzeuges, in vollem Umfang. Solche Schäden können recht schnell sehr kostspielig enden, vor allem im Bereich der Personen- und Sachschäden. Deshalb ist die Kfz-Haftpflicht in Deutschland nicht nur eine Pflichtversicherung, sondern es bestehen des Weiteren gesetzliche Mindestvorgaben in Bezug auf die Deckungssummen. Personenschäden sind mit wenigstens 7,5 Millionen Euro abzusichern, Sachschäden mit 1 Million Euro und Schäden am Vermögen Dritter mit 50.000 Euro. Dies entspricht der Höchstleistung je Schadenfall. Ein Großteil der Gesellschaften der Kfzversicherung wie beispielsweise R+V, HUK24, Gothaer und die Allianz bieten höhere Versicherungssummen, oft als pauschale Deckungssummen.

Während die Kfz-Haftpflicht den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, leistet die Kaskoversicherung bei Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Eine Pflicht zur Kaskoabsicherung des eigenen Fahrzeuges besteht von Gesetzeswegen nicht, trotzdem nimmt dieser Teil der Kfzversicherung eine wichtige Funktion ein. Die beiden Kaskopolicen unterscheiden sich im Leistungsumfang. Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfangreicheren Versicherungsschutz, da hier unter anderem auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus eingeschlossen sind. Eine Basisabsicherung zum Beispiel bei Sturmschäden und Glasbruchschäden infolge Steinschlags offeriert die Teilkasko. Mit dem Leistungsumfang steigen normalerweise auch die Versicherungskosten, deshalb wird bei älteren Autos für gewöhnlich die günstigere Teilkasko gewählt. Die Vollkaskopolice dient regulär der Absicherung von Neufahrzeugen und wird zudem oft vom Kreditgebenden Institut bei der Finanzierung eines Neufahrzeuges verlangt. Denkbar ist die Vollkaskopolice überdies bei höherwertigen Gebrauchtfahrzeugen.

Zur Kfzversicherung gezählt werden mitunter auch der Schutzbrief und die Insassenunfallversicherung. Hierbei ist darauf zu achten, wie sinnvoll sich der Versicherungsschutz im Einzelfall darstellt und ob die Leistungen nicht bereits über andere Mitgliedschaften beispielsweise beim ADAC abgedeckt werden.

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