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AUTO HAFTPFLICHT

Für KFZ-Halter verpflichtend: die Auto Haftpflicht

Jeder Fahrzeughalter oder -führer muss für Schäden haften, die er selbst verursacht hat. Deshalb ist es in Deutschland per Gesetz vorgeschrieben, eine Auto Haftpflicht Versicherung zu besitzen, denn nur so können Sach- und Personenschäden von der Haftpflichtversicherung erstattet und müssen nicht selbst von dem Schuldigen getragen werden.

Die Auto Haftpflicht umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, allerdings nicht am eigenen Auto. Um sein eigenes Auto zu versichern braucht man zusätzlich eine KFZ Teilkaskoversicherung oder KFZ Vollkaskoversicherung. Bei den Personenschäden sind Schmerzensgeld, Zahlungen im Todesfall sowie die Kosten für Verdienstausfall enthalten.

Die Zahlungen bei Sachschäden durch die Auto Haftpflicht beziehen Reparaturkosten und Wertminderungen mit ein. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert gedeckt. Außerdem kommt die Auto Haftpflicht auch für die Kosten des Abschleppens oder ggf. für Mietwagen auf.

Die Mindesthöhe der Versicherung beträgt 2,5 Mio. Euro bei Personenschäden, 500.000 Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Es kann allerdings auch passieren, dass die Haftpflichtversicherung den Fremdschaden nicht voll abdecken kann. Dann müssen die Versicherten selbst für die Differenz aufkommen.

Die Höhe des Beitrags, den der Fahrzeughalter für die Auto Haftpflicht zahlen muss, richtet sich nach Fahrzeugtyp und Zulassungsbezirk. Dabei spielen hauptsächlich statistische Unterschiede eine Rolle. So sind Sportwägen beispielsweise statistisch öfters in Unfälle verwickelt, weshalb die Auto Haftpflicht dieser Wagen dementsprechend teurer ist.

Zu Beginn eines neuen Jahres hat man die Möglichkeit in eine höhere Schadenfreiheitsklasse heraufgestuft zu werden und somit einen geringeren Beitrag zahlen zu müssen, sofern man im vergangenen Jahr keinen Unfall verursacht hat.

Der Versicherungsschutz der Haftpflicht für Autos gilt in der Regel in ganz Europa.


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