Es gibt kaum ein Kraftfahrzeug, das im Laufe der Zeit so viele Veränderungen durchgemacht hat, wie das Kleinkraftrad. Die Veränderungen hatten größtenteils immer mit der Leistung dieser Fahrzeuge zu tun. Eines hat sich über die Jahre hinweg fast nie verändert – der Motor hatte fast immer höchstens 50 ccm. Das gilt auch heute noch. Heute gelten als Kleinkrafträder – auch Roller – motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern. Zusätzlich gilt für diese Fahrzeuge auch eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Voraussetzungen müssen seit 2002 erfüllt sein – nach europäischem Recht. Diese Einteilung kam mit der einheitlichen europäischen Führerscheinregelung.
Trotz aller Leistungsreduzierung fallen auch Kleinkrafträder als Kraftfahrzeuge unter die Vorschrift des Pflichtversicherungsgesetzes. Demnach muss für ein solches Gefährt eine Haftpflichtversicherung bestehen, damit man es auf öffentlichen Straßen und Plätzen betreiben darf. Einzig der Zulassungspflicht unterstehen diese Fahrzeuge nicht. Es muss lediglich eine allgemeine Betriebserlaubnis für das Kleinkraftrad vorliegen. Bei der Versicherung gibt es einen weiteren wesentlichen Unterschied gegenüber den anderen Kfz-Haftpflichtversicherungen. Zwar gilt auch die Versicherung für ein Kleinkraftrad 1 Jahr – also genau wie beim Auto – jedoch verlängert sich der Versicherungsvertrag nicht automatisch. Auch ist das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch. Das Versicherungsjahr für eine Kleinkraftrad Versicherung beginnt immer am 01. März eines Jahres und endet demzufolge am letzten Tag im Februar.
Da diese Fahrzeuge nicht der Zulassungspflicht unterliegen, haben sie auch nicht ein Kennzeichen, wie man es vom Auto her kennt. Es wird nur ein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht. Diese Kennzeichen tragen eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen und werden dem Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt. In dem Versicherungsschein werden auch die Daten des Kleinkraftrads eingetragen. Gültig ist dieser Versicherungsschein dann zusammen mit der Betriebserlaubnis. Damit man auch rein äußerlich schon erkennen kann, ob die bestehende Versicherung für ein Kleinkraftrad gültig ist, werden die Versicherungskennzeichen jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgegeben. Es gibt dabei lediglich drei Farben, die in kontinuierlichem Wechsel verwendet werden – schwarz, blau und grün. Derzeit gültig für das laufende Versicherungsjahr ist die Farbe schwarz. Es gibt auch Versicherungskennzeichen in roter Farbe, die jedoch lediglich an Händler ausgegeben werden und nur für Überführungs- und Prüffahrten verwendet werden dürfen.
Noch ein wesentlicher Unterschied zu herkömmlichen Kfz-Versicherungen ist, dass man bei der Kleinkraftrad Versicherung keine Einstufung in Typenklassen hat, wie bei einem Auto. Auch gibt es hier für die Beitragsberechnung keinerlei Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren. Das hat demnach auch zur Folge, dass man im Falle eines Unfalls nicht höher gestuft werden kann und somit der Preis für die Versicherung nicht steigt. (2011/Juli) |