Die Mopedversicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen für Kraftfahrzeuge. Unter Mopeds versteht man Fahrräder mit einem Hilfsmotor, welche über einen maximalen Hubraum von 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h verfügen. Bei Fahrzeugen die vor dem Jahr 2002 in Verkehr gebracht wurden, ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig.
Die Mopedversicherung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung eines Mopeds. Die Versicherung haftet für sämtliche Personen- Sach- und Vermögensschäden, die durch die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an Dritten verursacht wurden. Dazu gehören typischerweise Unfälle bei denen Fußgänger zu Schaden kommen oder andere Kraftfahrzeuge beschädigt werden. In Anbetracht der gravierenden finanziellen Schäden, die beispielsweise durch Unfälle mit Personenbeteiligung entstehen können, empfiehlt sich die Wahl einer hohen Deckungssumme. Die Mopedversicherung haftet ausschließlich für Schäden die an Dritten verursacht wurden. Für die Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll.
Der Fahrzeughalter erhält nach dem Versichern des Mopeds von der Versicherung sowohl den Versicherungsschein als auch das Kennzeichen. Das Versicherungskennzeichen wird jährlich in einer anderen Farbe neu vergeben, um den Versicherungsschutz aus der Distanz prüfen zu können. Das Kennzeichen hat stets eine Gültigkeit vom 1. März bis zum 29. Februar des Folgejahres, so dass man sein Moped jährlich neu versichern muss.
Siehe auch: Kleinkraftrad Versicherungsvergleich |