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KFZ-VERSICHERUNG NACH FAHRZEUGVERKAUF KÜNDIGEN? |
Was ist mit der Versicherung beim Inhaberwechsel?
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Ohne ausreichend versichert zu sein, darf kein Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegt werden. Der Versicherungsanbieter ist dabei frei wählbar und kann im Normalfall jährlich gekündigt werden. Bei einem Fahrzeugwechsel greift allerdings ein Sonderkündigungsrecht, sodass hier keine Fristen eingehalten werden müssen. Trotzdem ist der Versicherungswechsel beim Auto verkaufen nicht ganz einfach. |
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Youtube: Auto richtig verkaufen - so wirds gemacht! Die richtige Abwicklung eines Gebrauchtwagenverkaufs; worauf Ihr achten müsst und hilfreiche Tips und Tricks. (www.youtube.com/watch?v=WZLkJ9YUZ6E) |
Wie muss man vorgehen?
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Sobald sich ein Käufer für den Gebrauchtwagen gefunden hat und der Kaufvertrag unterschrieben ist, gehen alle Konditionen der bestehenden Versicherungspolice auf den neuen Eigentümer über. Der Verkäufer hat nicht die Möglichkeit, seine Versicherung zu kündigen, denn dann wäre das Auto nicht mehr zugelassen, jedoch muss er den Verkauf bei der Zulassungsbehörde und dem Versicherungsanbieter anzeigen.
Der neue Besitzer hat nach dem Kauf einen Monat Zeit, die bestehende Versicherung entweder an seine Bedingungen anzupassen oder sich einen neuen Dienstleister zu suchen, erst dann endet der Vertrag des ehemaligen Halters. |
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Potentielle Problemfälle
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Probleme gibt es dann, wenn der Käufer in dem Zeitraum zwischen Erwerb und Ummeldung der Versicherung einen Unfall hat und der Verkäufer den Fahrzeugwechsel noch nicht gemeldet hat. Dann zahlt Letzterer bei einer Neuzulassung mit der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Zudem werden Prämien und Steuern solange weitergezahlt, bis die Ummeldung erfolgt ist. Umgehen lassen sich diese Risiken, indem man zum einen das genaue Datum samt Uhrzeit der Übergabe in dem Kaufvertrag festhält. Zum anderen kann der Wagen vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Für den Verkauf und die Überführung eignen sich Kurzzeitkennzeichen, die der Käufer zum Termin mitbringt.
Für die Abmeldung werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die alten Kennzeichenschilder, die Gebühr und der Personalausweis benötigt. Der Trend für viele Autoverkäufer geht dahin, das Fahrzeug an spezielle Ankaufunternehmen zu verkaufen. Hier umgehen sie das Risiko mit der Abmeldung und der Versicherung, denn solche Serviceleistungen sind oftmals gebührenfrei inbegriffen (25.04.2014). |
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