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KFZ VERSICHERUNGEN |
Teilgebiete im Bereich der KFZ-Versicherungen
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Bei den Kfz Versicherungen besteht die Möglichkeit, verschiedene Leistungen in einem Vertrag kombiniert abzuschließen. Grundsätzlich sind Kfz Versicherungen unterteilt in gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen und freiwillige Versicherungen.
Die gesetzliche Pflichtversicherung in der Kfz Versicherung ist die Haftpflicht. Aufgrund der Tatsache, dass der Fahrzeugführer einen Pkw im Straßenverkehr bewegt, ergibt sich eine sogenannte Gefährdungshaftung. Der Fahrzeugführer ist für die Schäden, die sich aus dem Bewegen des Fahrzeuges ergeben könnten in vollem Umfange verantwortlich. Der Gesetzgeber schreibt somit vor der Inbetriebnahme eines Pkw den Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung vor.
Weitere freiwillige Leistungen, die im Rahmen des Abschlusses von Kfz Versicherungen eingeschlossen werden können sind die Kaskoversicherung, die in Teil- oder Vollkasko eingeteilt wird, der Schutzbrief, die Insassen-Unfallversicherung oder die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Die Kaskoversicherung begleicht Schäden, die am eigenen Pkw entstehen. Die Teilkaskoversicherung begleicht dabei grundsätzlich Schäden am Fahrzeug, die sich aus Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag, aus Haarwildunfällen oder Glasbruchschäden ergeben. Weitere Leistungen der Teilkaskoversicherung werden erbracht bei Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss oder Marderbisse, die Schäden am Pkw verursachen.
Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung leistet die Vollkaskoversicherung, wenn Vandalismusschäden vorliegen, selbstverschuldete Unfälle Schäden am Pkw verursacht haben, der Unfallgegner nicht in der Lage ist, den Unfallschaden trotz Verschulden zu begleichen oder bei Unfallflucht des Unfallgegners. |
Zum Glück gibt es KFZ Versicherungen!
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Schutzbrief muss nicht immer sein
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Der Schutzbrief gewährt dem Fahrzeughalter Hilfe bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl, auch wenn er sich nicht im eigenen Pkw auf Reisen befindet. Der ADAC ist der älteste und zugleich bekannteste Schutzbriefversicherer im Rahmen der Kfz Versicherungen.
Die Insassen-Unfallversicherung begleicht Kosten, die aus der Unfallbehandlung von Mitfahrern entstehen und die über die Haftpflicht hinaus entstehen.
Beim Verkehrsrechtsschutz kann die versicherte Person in allen Rechtsschutzfällen, in denen sie sich am Straßenverkehr beteiligt, Versicherungsschutz erhalten, um das eigene Recht durchsetzen oder unberechtigte Forderungen, die über die Kfz Haftpflichtversicherung hinausgehen, abzuwehren. |
KFZ-Haftpflichtversicherung KFZ-Pflichtversicherungsverordnung
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