Wer 15 Jahre alt ist, darf sein erstes motorisiertes Gefährt - Mofa oder Roller - im Strassenverkehr bewegen. Vorausgesetzt selbstverständlich, der entsprechende Führerschein ist vorhanden. Vor dem Gasgeben aber verlangt der Gesetzgeber den Abschluss einer Mofa Versicherung. Dazu braucht der Jugendliche allerdings immer noch die Unterschrift der Eltern. Dann gibt es das Schild mit dem Mofakennzeichen, gültig jeweils ab dem 1. März für die Dauer eines Jahres.
In diesem Alter verdient man in der Regel noch kein eigenes Geld. Vielfach wird deshalb die Mofa-Versicherung ohne große Umstände bei der Versicherung abgeschlossen, bei auch der elterliche PKW versichert ist. Wenn aber der Jugendliche seine Versicherung selbst bezahlen soll, möglicherweise durch einen Freizeitjob finanziert, dann lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Als grobe Orientierung kann man davon ausgehen, dass die Jahresprämie bei ca. 60 € liegt. Aber durch den Vergleich kann man den einen oder andere Euro sparen. Versicherungsvergleiche findet man im Internet oder lässt sie bei unabhängigen Versicherungsberatern durchführen - wobei die Kosten des Honorars bei der niedrigen Versicherungsprämie sicherlich abzuwägen sind.
Der Versuchung, das Mofa zu frisieren, um mehr Geschwindigkeit herauszuholen, solte man aber in jedem Fall widerstehen. Wenn die Polizei einem auf die Schliche kommt, wird eine empfindliche Strafe fällig - bis hin zur Beschlagnahmung des Gefährts. Noch schlimmer wird es, wenn man mit dem frisierten Mofa tatsächlich einen Unfall verschuldet. Dann holt sich die Versicherung nämlich das Geld für die Schadenregulierung zurück. Und plötzlich hat man einen Schuldenberg am Hals, an dem man Jahre abzutragen hat. |