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ROLLER VERSICHERUNG |
Haftpflicht-Versicherung ist Minimum für Roller
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Auch für kleine Roller gilt in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz. Wie alle anderen Kraftfahrzeuge muss auch für Roller zumindest eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um einen Roller zu versichern, der nicht mehr als 50 cm⊃3; Hubraum besitzt und nicht schneller als 45 km/h fährt, wird aber keine offizielle Zulassung benötigt, das Fahrzeug muss nicht extra angemeldet werden. Das notwendige Versicherungskennzeichen erhalten Kunden direkt von der Versicherungsgesellschaft, bei denen der Roller versichert werden soll.
Während es sich bei den meisten Versicherungen um Verträge mit automatischer Verlängerung handelt, endet eine Roller Versicherung automatisch am 28.2. oder 29.2 eines Jahres. Es bedarf keiner zusätzlichen Kündigung. Jeweils zum 1.3 beginnt dann ein neues Versicherungsjahr und es werden neue Kennzeichen ausgegeben. Die Kennzeichen unterscheiden sich in der Farbe, für jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Behörden leicht erkennen können, ob der Roller mit einem aktuellen Kennzeichen versehen ist.
Neben der zwingend notwendigen Haftpflicht-Versicherung, die immer leistet, wenn beim Betrieb des Rollers ein Schaden am Eigentum Dritter entstanden ist, kann auch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Eine Vollkaskoversicherung, die auch Schäden durch Unfall ersetzt, wird in der Regel gar nicht angeboten. Die Teilkaskoversicherung ersetzt unter anderem Schäden durch Kollisionen mit Wild, Diebstahl, Feuer und Überschwemmung. Bei neuen Rollern ist der Abschluss definitiv zu empfehlen, da hier das Diebstahlrisiko relativ hoch ist. |
Was kostet eine Roller Versicherung?
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Die Prämien für die Roller Versicherung sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, eine reine Haftpflichtversicherung ist bei den günstigsten Versicherern schon für ca. 60 € zu bekommen. Bei regionalen Versicherern, die nicht im gesamten Bundesgebiet arbeiten, kann die Prämie sogar noch etwas günstiger sein. Für eine Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteilung sollten ca. 100 € veranschlagt werden. Komplett ohne Selbstbeteiligung sollte die Prämie bei ca. 170 € liegen. Die Prämien müssen in der Regel vor Ort beim jeweiligen Versicherungsvertreter bar bezahlt werden, einige Gesellschaften lassen die Prämien alternativ auch vom Konto des Versicherungsnehmers abbuchen.
Der Versicherungsnehmer muss grundsätzlich immer das Original des Versicherungsscheins mitführen, wenn der Roller bewegt wird. Der Versicherungsschein dient als Nachweis für die vorhandene Versicherung. Das Fahren ohne diese Bestätigung kann bei einer Polizeikontrolle sogar Geld kosten, daher sollte der Versicherungsnehmer immer darauf achten, dass er das Original auch tatsächlich ausgehändigt bekommt.
Roller mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h werden als Leichtkraftroller bezeichnet und können nicht über ein Versicherungskennzeichen versichert werden. Sie benötigen eine normale Zulassung über die Zulassungsstelle und werden analog den Regelungen in der Kraftradversicherung versichert. Für diese Roller ist auch eine Vollkaskoversicherung möglich, sie ist allerdings sehr teuer. (2011) |
Leichtkraftroller Versicherung
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