Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung und nicht, wie man dem Namen nach schließen könnte, eine Pflichtversicherung. Trotzdem ist es eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn sie deckt Forderungen Dritter ab. Es könnte Ihnen passieren, dass Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Sportler jemandem Schaden zufügen und diesen nach § 823 BGB ersetzen müssen.
Sofern Sie privat unterwegs waren und nicht im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder Ehrenamtes, werden die Schäden an/bei anderen bzw. deren finanzielle Folgen durch Ihre private Haftpflichtversicherung ersetzt. Auch durch Sie verursachte Schäden bei Nachbarn in einer Mietwohnung fallen in den Versicherungsbereich Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Vor dem Abschluss können Sie entscheiden, wie hoch das zu versichernde Risiko sein soll und ob Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall wünschen. Da in Deutschland nur rund zwei Drittel der Bevölkerung eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist es überlegenswert, eine Ausfalldeckung mit zu versichern: Wenn Ihnen ein Fremder ohne Haftpflichtversicherung und Vermögen einen Schaden zufügt, dann würde in dem Fall bei Zahlungsunfähigkeit die eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Falls Sie Hunde halten, wäre es ratsam, die Hunde mit in die Versicherung aufnehmen zu lassen, das kostet nur ein wenig mehr und Sie sind rundum gut versichert. |