Eine Privat-Haftpflicht zählt zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen der Bürger. Leider hat sie bisher nur jeder dritte Deutsche abgeschlossen. Wird anderen Personen vorsätzlich, fahrlässig, oder unbewusst ein Schaden zugefügt, muss der Verantwortliche, Erziehungsberechtigte bzw. Verursacher dafür aufkommen. Haftpflichtschäden sind bis zur vollen Höhe zu ersetzen und die Verjährung beträgt 30 Jahre. Im Alltag gibt es viele Gefahren, wo Haftpflichtschäden auftreten können. Im Schadensfall kann der Anspruch so hoch sein, dass es für die die ganze Familie den finanziellen Ruin bedeut. Hier hilft eine entsprechende Privat-Haftpflicht. Dabei muss jeder Versicherungsnehmer wissen, dass es auch bei der Privat-Haftpflicht für vorsätzliche Schäden keinen Versicherungsschutz gibt. Durch die Versicherungsbedingungen gibt es bei den Anbietern von Privat-Haftpflicht kleine Unterschiede. Der Versicherungsnehmer kann jedoch davon ausgehen, dass bei allen die meisten Haftpflichtschäden, für die der Bürger haftbar gemacht werden kann, versichert sind. Auch unberechtigte Ansprüche wehrt die Privat-Haftpflicht ab.
Beim Abschluss einer Privat-Haftpflicht muss der Versicherungsnehmer beachten, dass die Deckungssumme auch ausreichend ist, um im Schadensfall alles regulieren zu können. Der Versicherungsbeitrag für eine Privat-Haftpflicht ist zum möglichen Schaden eher gering und kann mit einer Selbstbeteiligung für kleine Schäden noch reduziert werden. In der Privat-Haftpflicht sind der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und die Kinder im Haushalt ohne eigenes Einkommen (bzw. in der Ausbildung bis 26 Jahre) versichert. Die Privat-Haftpflicht Versicherung schließt auch ein Einfamilienhaus und Kleintiere (Katze, Vögel) in den Versicherungsschutz ein. Die Privat-Haftpflicht sollte ein Muss für jeden Bürger sein, damit auch der Geschädigte im Schadensfall optimal entschädigt wird. |