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FEUERSOZIETÄT BAUHERREN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Bauherren-Haftpflicht der Feuersozietät

Die Feuersozietät Versicherung bietet mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, wie sie auf Baustellen verursacht werden können. Sowohl Personen- als auch Sachschäden werden von dieser Versicherung erfasst. Die Feuersozietät ist ein Unternehmen der Sparkassen Finanzgruppe und zählt sich selbst zu den ältesten deutschen Versicherungsunternehmen. Der Unternehmenssitz befindet sich in Berlin.

Die Feuersozietät Bauherren-Haftpflichtversicherung ist darauf ausgelegt, den Bauherren von Schadenersatzansprüchen freizustellen. Bauherren-Haftpflichtversicherungen sind aufgrund vielfältiger Risiken, wie sie auf einer Baustelle entstehen, für den jeweiligen Bauherren äußerst wichtig. Der Schutz besteht in erster Linie bei Versicherungsfällen, die auf die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zurückzuführen sind. Der Bauherr haftet grundsätzlich für die Geschehnisse auf seiner Baustelle, auch wenn er Aufgaben ganz oder teilweise an einen Koordinator bzw. Bauleiter oder Architekt delegiert. Die Feuersozietät übernimmt im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung im Versicherungsfall mehrere Aufgaben: So wird zuerst geprüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht seitens des versicherten Bauherren besteht. Danach erfolgt die Regulierung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Ansprüche werden hingegen abgewehrt. Diese Abwehr beinhaltet auch die Übernahme von etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten.

Der Versicherungsschutz besitzt Gültigkeit für unbebaute Grundstücke und Bauvorhaben. Es spielt dabei jedoch keine Rolle, ob die Ausführung des Bauvorhabens an Dritte weitergegeben wird. Sollte die Bauausführung von Bauherren selbst in Angriff genommen werden, können zusätzlich Eigenleistungen abgesichert werden. Hierdurch werden alle Schäden von Personen mitversichert, die am Bau beschäftigt sind. Zudem sind die vom Bauherren selbst verursachten Schäden vom Versicherungsschutz abgedeckt. Dies betrifft auch Schäden, die auf die Planung und Bauleitung zurückzuführen sind. Hinzu kommt noch der Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die auf dem Einsatz von Baumaschinen beruhen.

Der Versicherungsschutz endet üblicherweise mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei Jahre nach Baubeginn. (20110410)

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