Die Reiserücktrittskostenversicherung fällt in den Bereich der Reiseversicherungen allgemein. Zu den möglichen Reiseversicherungen wie z.B. Reisekrankenversicherung oder Reisegepäckversicherung ist die Reiserücktrittskostenversicherung, kurz auch Reiserücktrittsversicherung genannt, sicherlich eine wichtige Ergänzung.
Die Reiserücktrittskostenversicherung hat die Aufgabe, die Kosten des Versicherten zu erstatten, die er aufgrund einer gebuchten Reise hat, die er aus verschiedenen möglichen Gründen nicht antreten kann bzw. nach Antritt abbrechen muss. Zu diesen Kosten gehören die Stornogebühren, oder auch die gesamten Reisekosten, falls eine Stornierung nicht mehr möglich ist.
Muss die Reise abgebrochen werden, werden die Kosten anteilig erstattet.
Zu den möglichen Gründen, warum eine gebuchte Urlaubsreise nicht angetreten werden kann bzw. abgebrochen werden muss, zählen zum Beispiel in erster Linie Krankheit des Versicherten oder eines nahen Familienangehörigen. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss allerdings mittels Attest von einem Arzt bestätigt werden. Weitere Gründe können der Tod eines nahen Familienangehörigen sein, oder Krankheit des eigenen Kindes.
Bei manchen Reiserücktrittskostenversicherungen kann man auch den Fall der Arbeitslosigkeit einbeziehen. Auch in diesem Fall werden dann alle notwendigen Storno- oder Reisekosten durch die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet.
In der Reiserücktrittskostenversicherung muss das Reisedatum und der Ort der Reise genau dokumentiert werden. Zudem muss bei den meisten Versicherungsanbietern die Reiserücktrittskostenversicherung spätestens 10 Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen werden. Der Beitrag für die Versicherung hängt maßgeblich vom Reisepreis ab und ist normalerweise in verschiedenen Stufen gestaffelt. |