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EINE GUTE REISEKRANKENVERSICHERUNG AUSWÄHLEN

Verschiedene Angebote vorgestellt

Hier finden Sie einige Anbieter und Angebote zum Thema Reisekrankenversicherung näher vorgestellt, zum Beispiel die Auslandsreisekrankenversicherung der Alten Leipziger, die Reisekrankenversicherung der DKV und auch die Europa Reise-Krankenversicherung.

DKV Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Deutsche Krankenversicherung (DKV), einer der größten privaten Krankenversicherer in Deutschland, bietet auch Versicherungsschutz für Reisen ins Ausland. Schließlich empfehlen Experten vor allem jenen Deutschen, die sich länger im außereuropäischen Ausland aufhalten wollen, eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Der Grund: Über die gesetzliche Versicherung sind nur ärztliche Leistungen in Ländern der EU abgedeckt - und auch dort nur mit begrenztem Umfang. Ein Rücktransport im Notfall zum Beispiel ist über die gesetzlichen Krankenkassen nicht versichert, im Schadensfall können die Kosten zigtausende Euro erreichen. So sollten alle, die die üblichen kurzen, maximal mehrere Wochen dauernden Urlaubsreisen ins Ausland unternehmen, eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Der entsprechende Tarif der DKV nennt sich ARE, kostet für Einzelpersonen 8,50 Euro und garantiert laut der Versicherung eine Rückzahlung von 100 Prozent der ärztlichen Leistungen bei akut notwendiger ärztlicher Leistung. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Reisen von einer Dauer bis zu sechs Wochen. Auch Familien mit maximal fünf Mitgliedern können eine solche Auslandsreise-Krankenversicherung der DKV abschließen und bezahlen für den Tarif AVF 20 Euro pro Jahr. Die Leistungen entsprechen jenen des Tarifs ARE, umfassen also auch den Rücktransport im Falle einer Krankheit sowie Überführungs- beziehungsweise Bestattungskosten im Todesfall.

Wer einen längeren Auslandsaufenthalt als sechs Wochen plant, braucht eine spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung. In diesem Fall bietet die DKV je nach Reisedauer mehrere Varianten: Mit dem Tarif AS12 können Auslandsaufenthalte versichert werden, die zwischen drei und zwölf Monaten dauern. Der Beitrag schlägt pro Monat mit 31,80 Euro zu Buche, die Leistungen umfassen nach Angaben der DKV 100 Prozent der Kosten für Arztbesuche sowie Arzei- und Verbandsmittel, medizinische Hilfs- und Heilmittel und schmerzstillende Zahnbehandlung. Beim Zahnarzt kommt es jedoch auch zu Einschränkungen: Provisorische Zahnkronen, Zahnersatz und Reparaturen werden nur zur Hälfte ersetzt. Wer so schwer krank ist, dass er ins Heimatland transportiert werden muss, bekommt auch diese Kosten von der DKV rückerstattet. Überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall sind auf bis zu 10.000 Euro begrenzt.

Soll die Zeit außerhalb Deutschlands länger dauern als ein Jahr, muss eine andere Auslandsreise-Krankenversicherung der DKV gebucht werden. In diesem Fall bietet sich der Tarif AVL an, der ebenfalls 31,80 Euro monatlich kostet. Die Leistungen sind dieselben wie beim Tarif AS12, nur gilt der Versicherungsschutz für bis zu 36 Monate, also drei Jahre. Nach Angaben der DKV kann diese Zeit sogar noch verlängert werden. Bei beiden Tarifen sind zudem kurzfristige Aufenthalte in Deutschland mitversichert, so dass eine vorübergehende Heimkehr bis zu drei Monate lang möglich ist, ohne dass der Versicherte einen zusätzlichen Schutz benötigt. Erstattet werden dann allerdings nur Kosten für akut notwendige Leistungen, also keine Vorsorgeuntersuchungen. (02. Juli 2011)

 

Screenshot 06.03.2012
www.dkv.com/gesundheit-ausland-auslandsreise-krankenversicherung-dkv-16190.html

Alte Leipziger Auslandsreise-Krankenversicherung

Mit ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung verspricht die Alte Leipziger ihren Versicherten einen weltweiten Krankenversicherungsschutz. Der Vertrag wird immer für ein Kalenderjahr abgeschlossen, spätestens vor Antritt der Reise. Er wird automatisch verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt. Der Versicherungsschutz gilt immer maximal für acht zusammenhängende Wochen, mehrere Auslandsaufenthalte pro Jahr sind jedoch möglich. Bei einem längeren ununterbrochenen Aufenthalt besteht der Schutz nur für die ersten acht Wochen.

Bis zu einem Alter von 17 Jahren beträgt der jährliche Beitrag 8 Euro, wobei Kinder und Jugendliche nicht selbstständig, sondern nur in Verbindung mit einem Erwachsenen versichert werden können. Versicherte im Alter von 18 bis 59 Jahren zahlen 12 Euro jährlich und ab einem Alter von 60 Jahren fallen 45 Euro pro Jahr an. Der Beitrag der nächsten Alterstufe gilt immer ab dem Kalenderjahr, in dem der Versicherte die Altersgrenze erreicht. Er wird ohne spezielle Benachrichtigung automatisch angepasst.

Der Versicherer verspricht, bei akuten Krankheiten und Unfallfolgen die notwendigen Kosten für Arztbehandlungen, Operationen, Krankenhaus-Aufenthalte, verordnete Medikamente und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Reparatur von Zahnersatz und einen notwendigen Rücktransport zu übernehmen. Der Versicherte hat dabei die freie Wahl zwischen zugelassenen Ärzten und Zahnärzten. Krankenhäuser müssen unter ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende medizinische Möglichkeiten verfügen und Krankenakten führen. Grundsätzlich sollte der Versicherte das dem Aufenthaltsort nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen.

Falls ein Rücktransport notwendig werden sollte, muss eine Meldung über die Zentrale des Versicherers erfolgen. Ein Rücktransport wird dann als notwendig betrachtet, wenn am Aufenthaltsort keine ausreichende medizinische Behandlung gewährleistet werden kann. Die Kosten, die für eine normale Rückreise angefallen wären, werden von den zu erstatteten Kosten des Rücktransports abgezogen.

Der Versicherte begleicht die Rechnungen zunächst selbst und schickt die Originalbelege an den Versicherer. Falls ein Anspruch auf Leistungen aus einer anderen Versicherung besteht, werden die Rechnungskopien, versehen mit einem Erstattungsvermerk, an die Alte Leipziger gesendet. Die Gesamterstattung mehrerer Versicherer darf nicht höher sein als die tatsächlich entstandenen Kosten. In bestimmten Fällen ist eine Leistung des Versicherers ausgeschlossen, unter anderem bei Krankheiten, deren Behandlung im Ausland Zweck der Reise war, Verletzungen bei Berufssportlern, Zahnersatz und Kronen, Psychotherapie und reguläre Schwangerschaftsuntersuchungen. Falls die Kosten im Verhältnis zur erbrachten Leistung als unangemessen betrachtet werden können, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Im Todesfall zahlt der Versicherer die Kosten der Überführung aus einem europäischen Land bis zu 5.000 Euro beziehungsweise aus einem anderen Land bis zu 10.000 Euro. Bei einer Bestattung im Ausland werden die Kosten erstattet, die für eine Überführung angefallen wären. (04. Juli 2011)

 

Alte Leipziger Reisekrankenversicherung
Website-Screenshot vom 06.03.2012

Europa Krankenversicherung > Continentale

Die Europa Versicherung ist ehemals im Jahr 1959 als Krankenversicherung gegründet worden. Im Laufe der Jahre jedoch hat sich das Versicherungsgeschäft stark geändert. Im Jahr 1983 beispielsweise wurde die Europa Versicherung in den Continentale Verbund eingegliedert, der ebenfalls die private Krankenversicherung anbietet. Aus der Europa Krankenversicherung wurde dann 1983 der Direktversicherer Europa, der sich vornehmlich auf das Lebensversicherungs- und Sachversicherungsgeschäft konzentriert. Obwohl die Europa Krankenversicherung als solches nicht mehr besteht, ist es Kunden der Europa Versicherung durchaus möglich, eine Absicherung im Krankheitsfall abzuschließen. Diese wird über die Continentale Krankenversicherung angeboten. Zwar bietet die Versicherung keine klassische Krankenvollversicherung an, eine Krankenversicherung im Ausland kann aber abgeschlossen werden.

Die Europa Reisekrankenversicherung ist laut Europa Versicherung eine auf Reisen wichtige Versicherung, unabhängig davon, ob es sich um eine Urlaubs- oder Geschäftsreise handelt. Schließlich werden sowohl von der gesetzlichen wie auch von der privaten Krankenversicherung Krankenbehandlungen im Ausland nicht oder nur teilweise übernommen, so dass ein zusätzlicher Schutz notwendig ist. Dafür gibt es unterschiedliche Versicherungslösungen. So wird zum einen eine Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen angeboten. Versichert sind hierbei sowohl Arzt- wie auch Krankenhausbehandlungen, sogar der Rücktransport aus dem Ausland kann übernommen werden, wenn es notwendig wird. Ein 24-Stunden-Notrufservice soll laut Europa Versicherung eine ärztliche Versorgung vor Ort schnell ermöglichen.

Neben der Absicherung von Urlaubsreisen ist es auch möglich, eine Reisekrankenversicherung für Geschäftsreisen abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz kann sowohl für Geschäfts- wie auch für Privatreisen genutzt werden und übernimmt ebenso Krankenhausbehandlungen und Behandlungen beim Allgemeinmediziner. Auch Kosten für eine Rettung zzgl. der notwendigen Hilfemaßnahmen werden übernommen.

Beim Abschluss dieser beiden Versicherungen sollten Versicherungsnehmer beachten, dass die Versicherung nicht für zeitlich unbegrenzte Reisen haftet. Vielmehr wird der Reisezeitraum bei der Urlaubsreiseversicherung auf 42 Tage begrenzt, bei Geschäftsreisen ist sogar eine Begrenzung von 14 Tagen vorgesehen. Auf Wunsch ist es Versicherten aber möglich, diesen Zeitraum zu erweitern. Mit der zubuchbaren Erweiterungsversicherung ist es möglich, 365 Tage pro Jahr zu verreisen und dennoch vollumfänglich versichert zu sein.

Die Europa Krankenversicherung bietet die genannten Versicherungen als Einzelversicherungen an. Auf Wunsch ist aber auch die Umstellung in einen Familientarif möglich. In diesem Tarif sind dann Kinder bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei mitversichert, sollten Kinder bis acht bzw. zwölf Jahre im Krankenhaus behandelt werden müssen, können die Eltern sogar als Begleitperson kostenlos eine Unterkunft erhalten. (16.06.2011)

 

www.europa.de/de/htm/reisekranken_root/ueberblick.
Screenshot 06.03.2012






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