Gerade im Bereich von Geschäfts- und Urlaubsreisen ist es wichtig, sich hinsichtlich einiger Risiken abzusichern, damit der geplante Urlaub bzw. die Reise nicht in finanzieller Hinsicht zu Nachteilen führt. Im Bereich der Reiseversicherung treten zumeist drei Arten von Versicherungen auf: die Reisekrankenversicherungen, gegen Gepäckverlust die Reisegepäckversicherungen und die Reiserücktrittsversicherungen.
Reiserücktrittsversicherungen bieten dem versicherten Kunden finanzielle Regulierung von Stornogebühren oder Reisekosten, falls die gebuchte Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.
Der Kunde hat in der Regel bis zu zehn Tagen nach seiner Reisebuchung Zeit, um die gewünschte Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der Kunde nun die gebuchte Reise nicht antreten oder muss diese abbrechen, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Kosten.
Die Versicherungsleistungen beinhalten, dass notwendige Storno- oder Reisegebühren dann erstattet werden, wenn der Versicherte die Reise nachweislich aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest benötigt) nicht wahrnehmen kann, oder ein naher Angehöriger schwer krank oder verstorben ist. Manche Versicherungen bieten zudem eine Klausel bei Arbeitslosigkeit an, auch in diesem Falle werden dann die Storno- bzw. Reisekosten von der Versicherung übernommen.
Das Reisedatum muss bei Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung genau festgelegt werden, zudem muss jede mitreisende Person sich selber versichern.
Der Beitrag hängt von der Höhe des Reisepreises der gebuchten Reise ab. |