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VOLKSBANK KREDITE

Darlehen der Volksbanken

Die Kredite der Volksbank können unterteilt werden in den Dispokredit und den Ratenkredit. Der Dispokredit setzt ein Girokonto bei der Volksbank voraus. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auf diesem Konto ein Überziehungslimit zur jederzeitigen Verfügung eingeräumt werden. Wie hoch dieses Limit ist, hängt vor allem von der Bonität des Kunden sowie von der Höhe seiner Monatseinkünfte ab.

Die Volksbank bietet keinen eigenen Ratenkredit an, sondern ist exklusiver Vertriebspartner des easyCredit, welcher von der Team Bank AG in Nürnberg herausgegeben wird. Grundsätzlich ist dieser Kredit für Geldbeträge zwischen 1.000 und 75.000 € sowie für Laufzeiten zwischen 12 und 84 Monaten erhältlich. Welcher Kreditbetrag jedoch im konkreten Einzelfall wirklich möglich ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, wobei besonders die Bonität eine entscheidende Rolle spielt. Aus diesem Grunde holt die Volksbank vor der Bewilligung eines easyCredit grundsätzlich immer eine Schufaauskunft über den betreffenden Kunden ein. Anhand dieser Schufaauskunft wird dann der Kredithöchstbetrag festgelegt. So kann es möglich sein, dass manche Kunden nur 1.000 €, andere jedoch 20.000 oder gar 75.000 € bekommen können.

Beantragt werden kann der easyCredit sowohl im Internet als auch in allen Filialen der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Für die Bereitstellung des Kredites wird anscheinend keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Nach der Bewilligung des easyCredit erhält der Kunde den Gesamtbetrag auf das von ihm angegebene Konto überwiesen. Dies muss nicht unbedingt ein Konto bei der Volksbank sein. Bei Nichtgefallen (praktisch also, wenn man kurz danach irgendwo bessere Konditionen gefunden hat) besteht die Möglichkeit, den easyCredit innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

Der easyCredit kann durch eine freiwillige Restkreditversicherung gegen die Risiken der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit abgesichert werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine eventuelle Scheidung oder den Todesfall mit zu versichern. Tritt Arbeitsunfähigkeit ein, dann übernimmt die Restkreditversicherung während dieser Zeit die Zahlung der monatlichen Kreditraten. Bei Arbeitslosigkeit werden die Raten bis zu 18 Monaten übernommen, bei Scheidung bis zu 6 Monaten. Stirbt der Kreditnehmer vor Ablauf der Tilgungsphase, dann gleicht die Versicherung die noch offene Restsumme aus. (23.02.2011)

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