Beim Abschluss bestimmter Verträge wird von Privatpersonen oder auch von Unternehmen die Hinterlegung einer Kaution verlangt. Klassischerweise ist das bei Miet- oder Pachtverträgen der Fall. Mit der Hinterlegung von zwei oder drei Monatsmieten will der Vermieter sein Risiko von Verlusten reduzieren, falls der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Darüber hinaus werden mit Kautionen - auch in Form von Anzahlungen - auch Handelsgeschäfte abgesichert.
Derjenige, der eine Kaution hinterlegen muss, ist mit mehreren Problemen konfrontiert. Gerade bei Pachtverträgen kann sich der Kautionsbetrag schnell auf einige tausend Euro belaufen. Entweder hat der Kautionsgeber das Geld übrig und kann es bar hinterlegen. Dann entgehen ihm allerdings Zinserträge. Zudem fehlt die Liquidität unter Umständen. Oder er hat das Geld nicht und muss einen Kredit aufnehmen, der nicht nur die Kreditlinie belastet, sondern auch mit erheblichen Zinskosten verbunden ist.
Eine Alternative zur Hinterlegung einer Kaution in bar ist eine Avalbürgschaft, bei der ein Kreditinstitut garantiert, die Kautionssumme im Falle eines Zahlungsverzuges an den Vertragspartner des Bankkunden auszuzahlen. Der Vorteil ist, dass nicht tatsächlich Geld hinterlegt werden muss, sondern die Bank mit einer Garantie einspringt. Um Ihre Kosten zu decken, berechnet die Bank für die Erteilung der Garantie beziehungsweise für die Hinterlegung der Avalbürgschaft, eine Gebühr, die sich in der Regel in einer Größenordnung um ein bis 2,5 Prozent bewegt. Diese Gebühr, die von dem Bürgschaftsnehmer zu zahlen ist, nennt man Avalprovision. Zwar stellt die Avalprovision einen dauerhaft anfallenden Kostenposten dar. Jedoch wird weder die Kreditlinie oder die Liquidität belastet noch fallen hohe Kreditkosten an. Aval- oder Bankbürgschaften kommen jedoch nur für Kunden in Frage, die über eine ausgezeichnete Bonität verfügen. |