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DECKUNGSRÜCKSTELLUNG

Rückstellungen der Versicherer für Leistungsfälle

Bei der Deckungsrückstellung handelt es sich um einen Begriff, der aus der Rechnungslegung entstammt. Hierbei ist der Wert gemeint, den ein Versicherer im Rahmen seiner Verpflichtungen aus einem bestehenden Lebensversicherungsvertrag beziehungsweise einem Vertrag mit dauerhaftem Versicherungsschutz innerhalb seiner Bilanz berücksichtigen muss. Bei der Deckungsrückstellung handelt es sich um einen der bedeutsamsten Schuldposten, die sich auf der Passivseite von Kranken- und Lebensversicherern innerhalb ihrer Bilanzen ergeben.

Generell ist die Deckungsrückstellung ein individueller Wert, der für einen einzelnen Vertrag festgelegt sein muss. In Bilanzen erfolgt aber dennoch häufig eine Zusammenfassung aller Posten, die dann in der Gesamtheit als Deckungsrückstellung für alle bestehenden Verträge bezeichnet wird. In diesem Fall der pauschalen Bezeichnung “Deckungsrückstellung” für die Gesamtheit der Verträge wird die eigentliche Deckungsrückstellung für den Einzelvertrag dann abgrenzend als Deckungskapital bezeichnet. Dieser Begriff ist auch Laien des Versicherungsgeschäftes geläufiger Begriff.

Der Sinn der Deckungsrückstellung liegt in der Schuld des Versicherers begründet, im Schadenfalle seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer gerecht zu werden. Durch die Ungewissheit und nicht mögliche Berechenbarkeit der Verpflichtung ist die Rückstellung dringend erforderlich und auch vorgeschrieben. Seine Erfüllungsverpflichtung im Rahmen des Versicherungsvertrages und damit seine Pflicht, eine Deckungsrückstellung zu bilden, ergibt sich grundsätzlich aus der Tatsache, dass der Versicherungsnehmer seine Beiträge in die Versicherung einbezahlt hat. In diesem Zusammenhang ist die Deckungsrückstellung auch gesetzliche Vorgabe für die Versicherungsgesellschaft. Diese Verpflichtung ist in umfassenden Paragraphen des HGB, also des Handelsgesetzbuches, fixiert.

Eine Wertbestimmung für die Deckungsrückstellung ist aufgrund der nicht möglichen Berechenbarkeit der notwendigen Versicherungsleistungen nicht eindeutig durchführbar. Somit erfolgt für die Deckungsrückstellung eine Schätzung auf Basis aktueller Marktpreise. Die Berechnungsmethoden der Deckungsrückstellung werden grundsätzlich in retrospektive sowie prospektive Methoden unterteilt. Dabei besagen EU-Vorschriften, dass die Berechnung nach prospektiven Methoden zu erfolgen hat. Hierbei erfolgt grundsätzlich eine versicherungsmathematische Differenzermittlung von Verpflichtungen des Versicherer sowie auf versicherungsmathematischem Wege ermittelten Barwerten des Versicherungsnehmers.


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