Das Bausparen wurde ursprünglich entwickelt, um einer breiten Masse von Menschen in Deutschland die Schaffung von Wohneigentum zu günstigen Konditionen zu ermöglichen. Hierfür wurden Bausparkassen gegründet, die eine Art Zweckgesellschaft darstellen. Um die Vergabe zinsgünstiger Darlehen zu ermöglichen, spart ein Teil der Bausparer ihre Bausparverträge an, deren Darlehen erst bei Erreichen der Mindestsparsumme ausgezahlt werden. Ist diese Mindestsparsumme erreicht und wurde die Mindestsparzeit eingehalten, kann dann das Bauspardarlehen zu günstigen Zinssätzen, die zum Teil unter den Konditionen für sonst übliche Baufinanzierungen liegen, gewährt. Die Bausparer, die jetzt ihr Darlehen nutzen, zahlen dies in gleich bleibenden Monatsraten zurück, ein anderer Teil wiederum bespart seine Bausparverträge. Um also ein zinsgünstiges Bauspardarlehen nutzen zu können, dessen Konditionen schon bei Vertragsabschluss vereinbart werden und unveränderlich sind, muss zuerst ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Dieser kann entweder monatlich oder in einer Summe bespart werden. Je schneller die notwendige Mindest-Sparsumme erreicht wird, desto schneller kann auch das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Jeder Bausparer kann die Höhe seiner Bausparsumme selbst festlegen. Dabei sollte man beachten, dass auf die gesamte Bausparsumme die Abschlussgebühr der Bausparkasse fällig wird.
Doch Bausparverträge sind auch für Menschen interessant, die das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen wollen, denn diese Verträge werden gern auch als hoch verzinsliche Sparpläne abgeschlossen. Die Bausparkassen bieten dabei eine Grundverzinsung zwischen 0,5-2% p.a., zudem wird bei Ablauf des Vertrages ein Bonus auf die geleisteten Zinserträge bezahlt. Somit kann eine Rendite der Bausparverträge von bis zu 4% p.a. erreicht werden. Diese Rendite kann sogar noch durch die Nutzung verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten erhöht werden. Zu den Fördermöglichkeiten von Bausparverträgen gehört zum einen die Arbeitnehmersparzulage. Sie kann jedoch nur dann genutzt werden, wenn der Arbeitgeber einen gewissen Beitrag (maximal 40 Euro) auf das Bausparkonto überweist und der Arbeitnehmer selbst die staatlich festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Weiterhin gibt es die Wohnungsbauprämie, die auch für eigene Einzahlungen genutzt werden kann und deren Gewährung ebenfalls Einkommensgrenzen unterliegt. Sie wird jetzt jedoch nur noch dann gezahlt, wenn der Bausparer mit Auszahlung seines Bausparguthabens belegen kann, dass dieses wohnwirtschaftlich verwendet wird. Nur junge Bausparer unter 25 Jahren können auch ohne diese wohnwirtschaftliche Verwendung über ihr Guthaben verfügen. Voraussetzung für den Erhalt beider Zulagen ist jedoch die Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist. |