Sie sind hier: Versicherungo.de Finanzierung  


HAUSHALTSPAUSCHALE (KREDIT)

Kostenpauschale für Lebenshaltungskosten

Die Kapitaldienstfähigkeit ist für die Banken eine wichtige Größe. Sie gibt an, ob der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen anhand des aktuellen Einkommens tragen kann. Um die Kapitaldienstfähigkeit ermitteln zu können, müssen allerdings nicht nur die Einkünfte, sondern auch die regelmäßigen Ausgaben berücksichtigt werden. Schließlich prüfen die Banken anhand einer Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, ob Geldmittel verbleiben, die zur Rückzahlung des Kredites genutzt werden können. Ist die Haushaltsrechnung positiv, ist eine Kreditgenehmigung sehr wahrscheinlich. Bei negativer Haushaltsrechnung wird der Kredit seitens der Bank jedoch ohne weitere Prüfung abgelehnt. In der Regel sind in diesem Fall auch eingereichte Sicherheiten wertlos, denn die Bank muss bereits heute damit rechnen, dass die Kreditraten nicht bezahlt werden können. Und die spätere Verwertung von Sicherheiten ist für Banken sehr aufwändig und daher meist nicht lohnend. Um die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung durchzuführen, werden zuerst die monatlichen Einnahmen aufgenommen. Hierzu gehören Arbeitseinkünfte, Kindergeld und Rentenzahlungen. Lediglich befristete Leistungen wie etwa das Elterngeld finden keine Berücksichtigung, da diese Gelder nach Ablauf der jeweiligen Genehmigungsfrist entfallen. Alle Einnahmen, die hier angegeben werden, müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden. Aus diesem Grund fordern die Banken sowohl Einkommensnachweise wie auch Kindergeld- und Rentenbescheide an. Nach Eingabe aller Einnahmen werden nun die Ausgaben aufgelistet. Hierzu gehören Mietzahlungen, Kreditbelastungen, Unterhaltsverpflichtungen und die Kosten der allgemeinen Lebenshaltung. Da die Lebenshaltungskosten in aller Regel von Kreditnehmern nur schwer beziffert werden können, nutzen die Banken eine Haushaltspauschale für den Kredit. Diese Haushaltspauschale wird von den Instituten individuell festgelegt und kann daher von Bank zu Bank sehr unterschiedlich ausfallen.

Die Haushaltspauschale für den Kredit kann zwischen 450-650 Euro für die erste im Haushalt lebende Person betragen, für jede weitere Person im Haushalt werden zwischen 50-200 Euro berechnet. Diese Haushaltspauschale gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Kredite häufig eine Laufzeit von mehreren Jahren aufweisen und auch kleine Kinder in dieser Zeit heranwachsen und höhere Ansprüche stellen. Die Haushaltspauschale für einen Kredit beinhaltet die Lebenshaltungskosten, die Kosten für Benzin, Telefon und Strom.

Passende Artikel dazu:

Verbraucherauskunft

Restkreditversicherung



Kapitaldienstfähigkeit






Sie sind hier: Versicherungo.de Finanzierung  

Infos rund um Versicherung, Altersvorsorge, Versicherungen, Geldanlage und Finanzierung auf Versicherungo.de

Versicherungo.de


Personenversicherung


Sachversicherungen


Tierversicherung


Versicherungsvergleiche


Versicherungsunternehmen


Altersvorsorge


Finanzierung
Kredite allgemein
Kredite von Banken und Sparkassen
Kreditvergleich anonym / individuell
Unternehmensfinanzierung
Autofinanzierung
Baufinanzierung
Kreditkarten


Geldanlage


Versicherungen
Versicherungsrechner
Versicherungsvergleich
Impressum