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VERBRAUCHERAUSKUNFT

Kreditwürdigkeit durch Verbraucherauskunft zeigen

Die Schufa ist ein wichtiges Unternehmen in Deutschland, welches verschiedene Daten zu vergebenen Krediten, Girokonten und Kreditkarten speichert. Diese Informationen sind vor allem für Banken wichtig, um die Kreditwürdigkeit eines Kunden besser beurteilen zu können. Sie melden auch vergebene Darlehen und geben Informationen an die Schufa weiter, wenn ein Kredit nicht mehr vollständig bedient werden kann. Aber nicht nur die Banken, sondern auch andere Kredit gebende Unternehmen melden Daten an die Schufa, so zum Beispiel Handy-Provider. Sie melden unter anderem, wenn offene Handy-Rechnungen nicht beglichen werden konnten.

Menschen, die ihre aufgenommenen Darlehen nicht mehr zurückzahlen können oder wollen, sind in Deutschland nicht kreditwürdig. Allerdings haben nur wenige Institute wie etwa die Banken und Sparkassen die Möglichkeit, die bei der Schufa gespeicherten Daten abzurufen. Arbeitgeber oder aber Vermieter hingegen können in der Regel keinen Einblick in die Schufa nehmen. Sie können somit auch nicht bewerten, ob eine Person den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen wird. Insbesondere Vermieter mussten dies in der Vergangenheit schmerzlich erleben, wenn Mieter eingezogen sind, die dann den vereinbarten Mietzins nicht erbracht haben.

Um künftig zu verhindern, dass wieder insolvente Mieter einziehen, fordern viele Vermieter mittlerweile die Schufa Verbraucherauskunft. Diese Auskunft wird auf Antrag von der Schufa erstellt und kann dann dem Vermieter überreicht werden. Laut Angaben der Schufa enthält eine solche Verbraucherauskunft allerdings keine detaillierten Informationen zur Person sowie zu den genutzten Darlehen, sondern sie gibt lediglich oberflächlich Auskunft, ob eine Person ihren Verpflichtungen im Kreditgeschäft nachkommt. Ist dies der Fall, wird die Schufa dies entsprechend mitteilen.

Wie die Schufa auf ihrer Internetseite veröffentlicht, soll die Verbraucherauskunft dazu dienen, Vertrauen zwischen Vertrags- oder Geschäftspartnern aufzubauen. Hierzu seien diese oberflächlichen Auskünfte durchaus ausreichend. Sollte nämlich bereits ein gekündigter Kredit gemeldet sein oder sollte ein Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet haben, würde dies in den gespeicherten Schufa-Daten ersichtlich, so dass die Auskunft negativ ausfallen wird.

Für die Verbraucherauskunft berechnet die Schufa Gebühren nach dem aktuellen Preisverzeichnis. Alternativ kann auch ein Online-Zugang zu den eigenen Schufa-Daten bestellt werden. (2011/März/02)

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