Beim Abschluss eines Kreditvertrags wird in den meisten Fällen auch eine Restkreditversicherung – auch als Restschuldversicherung bekannt – angeboten. Von Banken wird die Restkreditversicherung gern als Airbag für Finanzierungen bezeichnet, denn sie soll der Absicherung der Kreditrückzahlung dienen, wenn der Kreditnehmer nicht die Möglichkeit hat, diese zu gewährleisten. Die Restkreditversicherung übernimmt so die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits bei finanziellen Problemen des Kreditnehmers.
In der Regel handelt es sich bei der Restkreditversicherung um eine besondere Form der Risikolebensversicherung. Vor allem der Todesfall ist hier besonders abgesichert, so dass die Angehörigen nicht die Schulden des Verstorbenen zahlen müssen. Natürlich kann die Restkreditversicherung auch bei Arbeitslosigkeit, Gehaltskürzungen oder Berufsunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es hier vor allem bei Arbeitslosigkeit und Gehaltskürzungen oft nur die Möglichkeit, dass die Zahlung der Raten für maximal ein Jahr übernommen wird und der Kreditnehmer danach die Raten wieder selbst begleichen muss.
In Anbetracht der teilweise beträchtlichen Kosten für die Restkreditversicherung ist genau zu überlegen, ob eine solche Versicherung tatsächlich sinnvoll ist. Ein wichtiges Entscheidungskriterium dafür sollten wohl die eigentliche Kredithöhe und die daraus entstehenden monatlichen Belastungen sein. Wer sich dafür entscheidet, eine Restkreditversicherung abzuschließen, sollte auf jeden Fall mehrere Angebote miteinander vergleichen, um die sinnvollste Absicherung zu erhalten. Als Kreditnehmer sollte man unbedingt wissen, dass man bei vorzeitiger Ablösung des Kredits einen Anspruch auf Rückerstattung der nicht verbrauchten Versicherungsbeiträge hat. Leider ist es heutzutage so, dass Banken oft darauf hingewiesen werden müssen. Kreditnehmer sollten sich deshalb schon vorab gut informieren, um keine finanziellen Nachteile durch die Restkreditversicherung zu erhalten. |