Die Aufnahme eines Privatkredites kann durch den Abschluss der Restschuldversicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse abgesichert werden. Der Schutz der Restschuldversicherung greift im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers und begleicht die ausstehende Kreditschuld. Je nach dem, welche Risiken im vertraglich abgedeckt sind, erbringt die Versicherung zur Tilgung der Restschuld die Leistung bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Auch der Todesfall des Kreditnehmers kann abgesichert werden, so dass die Hinterbliebenen durch die Restschuldversicherung finanziell entlastet werden und die Kreditschuld nicht tragen müssen.
Durch den Abschluss der Restschuldversicherung erhöhen sich die Gesamtkosten, die mit der Kreditaufnahme anfallen, da für die Gewährleistung des Versicherungsschutzes Prämien zu zahlen sind. Diese richten sich in ihrer Höhe nach dem Kreditvolumen und der Risikoklasse des Kreditnehmers. Der Nutzen, den die Restschuldversicherung dem Kreditnehmer bietet, wiegt die Kosten in jedem Falle auf, da er hierdurch bei einer wirtschaftlichen und finanziellen Notlage vor einer Überschuldung geschützt werden kann. Für die kreditgebende Bank kommt die Restschuldversicherung einer zusätzlichen Sicherheit gleich, da in jedem Falle sichergestellt ist, dass die vergebenen Mittel zur Finanzierung zurückgezahlt werden.
Der Versicherungsschutz der Restschuldversicherung besteht für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit, die der Laufzeit des Kredites entsprechen sollte. |