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ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Ein Überblick: Leistungen und Beiträge der ALV

Das Gesetz über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung wurde bereits vor mehr als 80 Jahren in Deutschland eingeführt. Damit sollte schon zu damaliger Zeit das Risiko der Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip abgesichert werden. Seit Januar 2004 heißt die Bundesanstalt für Arbeit, die ihren Hauptsitz in Nürnberg hat nun Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitsämter nennen sich jetzt Arbeitsagenturen und die Arbeitslosen werden Kunden genannt. Nur mit dem Unterschied, dass diese Kunden, in der Regel nicht freiwillig Kunden bei der Arbeitsagentur geworden sind.

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung in der alle Personen versichert sind, die einer bezahlten Arbeit nachgehen, dabei sind nur geringfügig Beschäftigte ausgenommen. Dazu zahlen alle Arbeitnehmer entsprechend ihrem Bruttoeinkommen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, die zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Die Höhe der Beiträge wird nach Bedarf von der Bundesregierung festgelegt. Zum größten Teil werden aus den Beiträgen der Mitglieder die Leistungen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Dabei handelt es sich nicht nur um die Zahlung von Arbeitslosengeld sondern auch um viele andere Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsförderung, wie zum Beispiel Umschulungen oder ABM oder andere Formen der Weiterbildung.

Über die Arbeitsagentur werden auch Umzüge finanziert, wenn Arbeitslose eine Arbeit an einem anderen Wohnort finden oder es werden auch Förderleistungen an Arbeitslose bezahlt, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Das ist der sogenannte Gründungszuschuss. Das Leistungsspektrum aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung ist groß, so erhalten auch Arbeitgeber finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit, wenn sie Arbeitnehmer einstellen, die schwer zu vermitteln sind, beispielsweise aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer Behinderung.

Seit 2006 können sich auch Selbstständige unter bestimmten Bedingungen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, die Beiträge dafür sind gering. Somit kann sich auch dieser Personenkreis gegen Mittellosigkeit infolge von Arbeitslosigkeit schützen.






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