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AUSBILDUNGSVERSICHERUNG ODER NICHT? |
Sparen für Ausbildung / Studium
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Eine Ausbildungsversicherung hat den Zweck, die anfallenden Kosten für eine spätere Berufsausbildung oder ein Studium zu sichern. In der Regel wird die Versicherungspolice von einem Elternteil oder einem nahen Verwandten der begünstigten Person angelegt. Die Art der Versicherung ist strukturell der einer Kapital Lebensversicherung vergleichbar.
Je früher mit der Einzahlung in eine Ausbildungsversicherung begonnen wird, desto höher sind die Gewinne mit dem Beginn der Ausbildung. Üblicherweise wird eine Ausbildungsversicherung kurz nach der Geburt angelegt, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Einschulung. Im Versicherungsvertrag ist ein fester Auszahlungstermin zu benennen. In der Regel ist das der 18. Geburtstag des Begünstigten, wobei die meisten Versicherer als Höchstgrenze 25 Jahre festlegen.
Im Todesfall des Beitragszahlers übernimmt in der Regel die Ausbildungsversicherung die Beitragszahlungen bis zum vereinbarten Auszahlungstermin weiter, so dass der Begünstigte in dem Fall keine Einbußen hat. Die Beitragszahlungen erfolgen wahlweise monatlich, zum Quartal, halbjährlich oder jährlich. Die Höhe der Beiträge zur Ausbildungsversicherung richtet sich nach dem Bedarf des Versicherungsnehmers. Es wird empfohlen, einen Teil des Kindergeldes in die Beitragszahlungen zu Gunsten des Kindes zu investieren. Darüber hinaus ist es meist möglich, die Beiträge auf Wunsch jährlich neu zu erhöhen, um einen Inflationsausgleich zu ermöglichen (so genannte Dynamisierung der Ausbildungsversicherung).
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten die Ausbildungsversicherung mit einem Garantiezins an, der von den Schwankungen am Kapitalmarkt unbeeinflusst bleibt. Darüber hinaus wird zum Ende der Laufzeit eine Auszahlung der am Kapitalmarkt erwirtschafteten Überschüsse ausbezahlt, deren Höhe nicht in die Garantie fällt. |
Sicher ansparen mit der Ausbildungsversicherung
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