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PFLEGEVERSICHERUNG

Wichtigste Vorsorge für das späte Alter

Seit Januar 1995 gibt es in Deutschland die verpflichtende Pflegeversicherung. Ihre primäre Aufgabe ist es, Pflegebedürftigen Unterstützung zu gewähren: Dies geschieht vor allem durch eine Kostenbeteiligung an stationären und häuslichen Pflegeleistungen und -mitteln sowie durch die gezielte Förderung der Selbstversorgungsfähigkeiten, zum Beispiel mittels Pflegegeld, wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt. Dabei soll die Pflegeversicherung primär die häusliche Pflege unterstützen, so dass der oder die Pflegebedürftige so lange wie möglich in vertrauter Umgebung bleiben kann. Hinter diesem Grundsatz stehen jedoch auch ökonomische Überlegungen.

Als pflegebedürftig gilt, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung die Verrichtungen des täglichen Lebens ohne erhebliche Hilfe über einen längeren Zeitraum nicht allein bewältigen kann. Die Leistungshöhe bemisst sich am Grad dieser Pflegebedürftigkeit sowie daran, ob es sich um häusliche oder stationäre Pflege handelt. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch.

Die verschiedenen Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung sind heute den jeweiligen Krankenkassen angegliedert, agieren jedoch in Eigenverantwortung als Körperschaften öffentlichen Rechts. Eine Pflegeversicherung ist grundsätzlich dort abzuschließen, wo auch die eigene Krankenversicherung besteht, d.h. als gesetzlich Versicherter bei einer gesetzlichen Pflegekasse, als privat Versicherter bei einer privaten. Während der Beitrag bei gesetzlich Versicherten als fester Prozentsatz vom Bruttoarbeitsentgelt oder der Rente an die Pflegekasse abgeführt wird (seit Juli 2008 1,95%, zusätzlich 0,25% für Kinderlose über 23 Jahren), kalkulieren private Versicherungen nach dem individuellen Risiko des Versicherten. In der GKV familienversicherte Angehörige sind auch in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung sind weitgehend identisch und decken im Pflegefall nicht sämtliche Kosten ab, dies ist auch nicht ihr Ziel. Es kann sinnvoll sein, ergänzend eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

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