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ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG IM DETAIL

Wissenswertes zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähig zu sein bedeutet, voraussichtlich mindestens drei Jahre nicht mehr als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Unterschieden wird die Erwerbsunfähigkeit in eine teilweise Erwerbsminderung, bei einer täglichen Arbeitsbelastung von drei bis sechs Stunden und eine volle Erwerbsminderung bei einer Arbeitsbelastung < drei Stunden täglich. Für diesen Fall ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nützlich und ggf. sogar unabkömmlich. Diese Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Versicherung und wird häufig in Kombination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Dennoch ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine wichtige und sinnvolle Versicherung, denn Sie bietet dem Versicherten eine finanzielle Absicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit.

Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie von der freiwilligen Versicherung bis zu 40% des früheren Bruttoeinkommens monatlich ausbezahlt und sichern so Ihren finanziellen Haushalt. Je nach Vertragsart können Sie die Absicherungssumme erhöhen. Die Beiträge werden je nach Vertragsart der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, geleistete Arbeitsjahre und Berufsrisiko individuell berechnet. Wenn Sie neben dem Rentenbezug zusätzlich eine berufliche Tätigkeit ausüben oder Lohnersatzleistungen erhalten, sollten Sie die Höchstgrenzen für das Einkommen unbedingt beachten. Freiberufler können allerdings keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie sind als Berufsgruppe ausgeschlossen.

Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss verschiedene Versicherungsangebote genau und lassen Sie sich individuell beraten, welche Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Sie am Besten geeignet ist. Für eine finanzielle Absicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine wichtige und zu empfehlende Versicherung.

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