Im Versicherungsbereich gibt es einige, für fast jede Person sehr sinnvolle, Versicherungen, während es auch Versicherungen gibt, die nur für ganz spezielle Kundengruppen interessant sind. Oftmals deckt der Staat als Versicherer zwar viele Risiken schon ab, allerdings häufig auch in nicht ausreichendem Maße. Zu dieser Art von Versicherung zählt zum Beispiel auch die Erwerbsunfähigkeit Versicherung. Vom Gesetz her hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Leistung aus der staatlichen Erwerbsunfähigkeit Versicherung, wenn er aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit auf Dauer erwerbsunfähig wird. Die Leistungshöhe ist allerdings relativ gering, sodass der bisherige Lebensstandard nicht gehalten werden kann. Aus diesem Grunde empfiehlt sich der Abschluss einer privaten zusätzlichen Erwerbsunfähigkeits Versicherung.
Im Bereich der privaten Versicherungen gibt es zwei unterschiedliche Arten. Zum Einen hat der Kunde die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeit Versicherung abzuschließen, zum Anderen die so genannte Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Arten unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, dass die eine Versicherung schon bei Berufsunfähigkeit Leistungen erbringt, während die Erwerbsunfähigkeit Versicherung erst bei Erwerbsunfähigkeit eintritt.
Im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält der Kunde eine vorher festgelegte monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente, falls er auf Dauer vollständig erwerbsunfähig wird. Dieses ist dann der Fall, wenn er nicht nur seinen gelernten Beruf, sondern jede berufliche Tätigkeit auf Dauer nur noch weniger als drei Stunden am Tag ausführen kann.
Die Beitragshöhe zur privaten Erwerbsunfähigkeits Versicherung richtet sich nach Eintrittsalter des Versicherten, ausgeübtem Beruf, und natürlich nach der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente. |