Die Fahrlehrerversicherung ist eine Versicherung, die speziell für alle diejenigen angeboten wird, die im Fahrlehrwesen ihren Beruf ausüben. Sie umfasst im Wesentlichen die KFZ-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht), Sachversicherung und Unfallversicherung (sowohl private Unfallversicherung als auch Fahrschüler-Unfallversicherung). Daneben gibt es ergänzende Schutzbrief- und Rechtsschutz-Versicherungen.
In Deutschland werden diese Versicherungen in erster Linie von der Fahrlehrerversicherung VaG angeboten, einem 1952 in Stuttgart gegründeten „Verein auf Gegenseitigkeit“. In dieser speziellen Versicherung dürfen sich nur Fahrlehrer, Mitarbeiter im Bereich der KFZ-Überwachung, KFZ-Sachverständige und jeweils deren Familienangehörige versichern. Daneben kommen noch die Personen in Betracht, die sich in Bund oder Kommunen mit Verordnungen oder Überwachungen im Fahrlehrerwesen beschäftigen.
Vor allem bei LKWs und Omnibussen werden spezielle Versicherungen angeboten, die nur für Lehrfahrzeuge der Fahrschule gültig sind. Bei anderen Fahrzeugen besteht im Allgemeinen die Möglichkeit auch zur privaten Nutzung. In den jeweiligen Tarifbestimmungen sind alle Einzelheiten hierzu geregelt.
Da in den genannten Berufsständen relativ zum Durchschnitt der Autofahrer weniger Unfälle passieren, sind die Beiträge etwas günstiger als im normalen Versicherungswesen. |