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KRANKENVERSICHERUNG | ALLES, WAS SIE BRAUCHEN |
Wo wären wir ohne Krankenversicherung heute?!
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In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherung. Es wird zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung unterschieden. Einer privaten Krankenversicherung kann man nur unter bestimmten Bedingungen beitreten. Der weitaus größere Teil aller Deutschen ist über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. |
Versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen berechnen sich prozentual nach dem Einkommen des Versicherten, dabei trägt der Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrages. Nicht erwerbstätige Familienangehörige und Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, also kostenlos, mitversichert werden. Die unterschiedlichen Krankenkassen, wie zum Beispiel die AOK-en oder die BKK-en bieten in der Regel bis auf geringfügige Abweichungen alle ähnliche Leistungen für die gesetzlich Versicherten an. Die Leistungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Die Beitragssätze in den Krankenkassen differieren von etwa 12 Prozent bei den preiswertesten Kassen bis zu 16 Prozent bei den Teuersten. Auch für gesetzlich Versicherte lohnt sich ein Krankenkassenvergleich, denn mit der Wahl einer preiswerten Krankenkasse sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. |
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Versichert über die private Krankenversicherung
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Wer als Angestellter / Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze für die Pflichtversicherung liegt, kann sich entscheiden, ob er als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert bleiben möchte oder ob er lieber in eine private Krankenversicherung wechseln möchte. Bei der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge nicht einkommensabhängig sondern abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand des Versicherten. In der privaten Krankenversicherung werden bessere medizinische Leistungen geboten, doch haben die auch ihren Preis. Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt es nicht. Für jede im Haushalt lebende Person ist eine Versicherung abzuschließen. Das kann für einen Familienvater mit drei Kindern teuer werden. Aus diesem und anderen Gründen ist die Entscheidung in eine private Krankenversicherung zu wechseln immer wohl zu überlegen, zumal eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur schwer möglich ist. |
Alle Beiträge rund um die Krankenversicherung
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Verbände der Krankenversicherungen in Deutschland
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Der Gesundheits-Sektor in Deutschland ist gekennzeichnet durch seine Aufteilung in die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Da die Interessen dieser beiden Gruppen nicht immer in die gleiche Richtung gehen, vertreten unterschiedliche Verbände die Anliegen der einzelnen Kassen.
Der GKV-Spitzenverband: Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind zusammengeschlossen im GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin. Die Abkürzung GKV steht hier für „Gesetzliche Krankenversicherung“. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf bundespolitischer Ebene. Er schließt Verträge und Vereinbarungen im gesundheitspolitischen Bereich, die für alle gesetzlichen Kassen und deren Mitglieder bindend sind. So z.B. den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der GKV-Spitzenverband erarbeitet und verhandelt außerdem allgemeine Richtlinien für die Gesundheits- und Pflegeversorgung in Deutschland. Er hat eine beratende Funktion auf parlamentarischer und ministerieller Ebene inne. Der Verband unterstützt die Kassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und schafft Rahmenbedingungen für einen gegenseitigen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Innerhalb der GKV existieren Einzelverbände, die ihre wesentlichen Funktionen an den GKV-Spitzenverband abgetreten haben. Dies erfolgte aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, die einen Zusammenschluss aller Verbände von gesetzlichen Kassen unter dem Dach des GKV-Spitzenverbandes vorsah. Im Einzelnen sind hier der Verband der Ersatzkassen, der AOK Bundesverband, der BKK Bundesverband und der IKK Bundesverband zu nennen. Diese Interessenvertretungen beraten ihre Mitgliedskassen in rechtlichen Fragen und unterstützen sie bei der Durchsetzung von Verträgen. Sie treten für die Belange und fachlichen Interessen ihrer Kassen in Öffentlichkeit und Politik ein. Die Verbände vermitteln jeweils einen Erfahrungsaustausch der einzelnen Kassen untereinander. Sie arbeiten auf Bundes- und Länderebene und stehen im Dialog mit politischen Gremien. Vorrangig nehmen die einzelnen Bundesverbände die Interessen ihrer Mitgliedskassen beim GKV-Spitzenverband wahr.
Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV): Die Interessen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung und deren Anbietern werden von dem PKV (Verband der privaten Krankenversicherungen e.V.) vertreten, zu finden unter pkv.de. Die dem Verband zugehörigen Unternehmen decken nahezu den kompletten privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungsmarkt in Deutschland ab. Die PKV vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf deutscher und europäischer Gesetzgebungsebene. Vertreter des Verbandes nehmen z.B. an parlamentarischen Anhörungen teil und beziehen zu sozialpolitischen Themen Stellung. Eine weitere Aufgabe des PKV-Verbandes besteht in der Beratungsfunktion gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen, so z.B. bei Fragen der Tarifgestaltung. Mitglieder des Verbandes müssen zum einen ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und zum anderen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) oder eine Landesaufsichtsbehörde zugelassen sein. Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat seinen Hauptsitz in Köln. Ein zweiter Standort der PKV befindet sich in Berlin. (01.08.2011) |
Wichtiges zur Zahnzusatzversicherung
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