Alle Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, können sich über die gesetzliche Krankenversicherung freiwillig versichern. Das sind zum Beispiel Arbeitnehmer, deren Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze liegt (bzw. für die vorgegebene Zeit lag), Selbstständige oder Personen, bei denen die Familienversicherung endet, diese müssen allerdings eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllen.
Allen freiwillig Krankenversicherten stehen dieselben Leistungen der Krankenkassen zu wie denen, die pflichtversichert sind. Freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen ihren Beitrag bis zur Höhe der Pflichtversicherungsgrenze, das darüber hinaus gehende Einkommen ist versicherungsfrei.
Die Beiträge für freiwillig versicherte Gewerbetreibende werden von den Krankenkassen festgelegt, dabei gibt es einkommensunabhängige Mindestbeiträge, die auf jeden Fall zu zahlen sind.
Personen, die von der Versicherungspflicht befreit sind, haben im Allgemeinen die Wahl, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sein wollen oder ob sie in eine Privatversicherung wechseln (siehe auch: Private Krankenversicherungen). In der Regel sind die persönlichen Umstände des Versicherten ausschlaggebend für diese Entscheidung. So sind zum Beispiel ältere Menschen oder chronisch Kranke in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherte besser aufgehoben, da die Beiträge für Privatkrankenversicherungen zu hoch wären.
In den letzten Jahren wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog gestrichen, sodass es für viele Versicherte jetzt notwendig ist, zusätzlich freiwillig eine private Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, die ihnen Leistungen garantiert, die im Rahmen der gesetzlichen Versicherung nicht (mehr) erbracht werden. Dazu zählen zum Beispiel Zahnzusatzversicherungen oder eine ambulante Zusatzversicherung. Mithilfe der Bausteine der freiwilligen Krankenzusatzversicherung schafft sich der Versicherte zusätzliche Sicherheit, gegen bestimmte finanzielle Risiken wie etwa für hochwertigen Zahnersatz. Hier zahlen die Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss, der bei Weitem nicht kostendeckend ist. Für den Differenzbetrag kann man sich freiwillig absichern. |