Wenn Arbeitnehmer oder Angestellte im Monat weniger als 4.012,50 € brutto verdienen, dann müssen sie sich über gesetzliche Krankenkassen krankenversichern. Als Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten sie normalerweise nur Standardversorgung nach einem einheitlichen Leistungskatalog mit teilweisen Zuzahlungen. Bestimmte Behandlungen, die der Leistungskatalog nicht beinhaltet (höherwertiger Zahnersatz), muss der Kassenpatient selbst bezahlen. Hier kann er sich mit dem Abschluss einer freiwilligen privaten Zusatzkrankenversicherung auch für diese Sonderbehandlungen versichern.
Jeder Kassenpatient kann sich durch eine private Zusatzkrankenversicherung ähnlich absichern, wie ein Privatpatient. Auch Zuzahlungen zu Kassenleistungen oder Krankenhaustagegeld sind über diese Zusatzversicherungen versicherbar (siehe Krankenhaustagegeldversicherung).
Besserverdienende Familien mit Kindern nutzen sehr oft (wenn machbar) die Möglichkeit, dass ein Erziehungsberechtigter Mitglied einer GKV bleibt und die Kinder hier beitragsfrei mit versichert werden. Über eine private Zusatzkrankenversicherung kann dann das Niveau der Behandlungsmöglichkeiten aufgestockt werden, zum Beispiel aber nicht nur bei Zahnbehandlungen, konkret beispielsweise in Richtung professionelle Zahnreinigung, Dentalkosmetik, Zahnchirugie.
Die Beitragshöhe für eine private Zusatzkrankenversicherung ist unabhängig vom Verdienst des Versicherungsnehmers. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsbeginn, dem Geschlecht, den gewünschten Zusatzleistungen, eventuellen gesundheitlichen Problemen und den Versicherungsbedingungen der Anbieter. Die Höhe des Beitrages kann bei gleichen Ausgangspunkten und Leistungen sehr unterschiedlich sein und sollte zwischen den Anbietern verglichen werden. Sehr einfach und bequem ist das im Internet machbar. Viele GKV haben Partnerverträge mit privaten Zusatzkrankenversicherungen abgeschlossen. Hier kann sich das Kassenmitglied teilweise sehr günstig zusätzlich versichern. Teilweise wird auch auf eine Gesundheitsprüfung bei langjährigen Kunden verzichtet.
Unverzichtbar für alle Kassenpatienten sollte bei Reisen ins Ausland, auch innerhalb der EU, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sein. In vielen Ländern ist die Kassenversorgung wesentlich schlechter als in Deutschland. Im Schadensfall kann dann nur Privatarzt helfen, den die private Ausland Krankenversicherung zahlt. |