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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Krankenversichert über eine GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem. Über die gesetzliche Krankenversicherung sind mehr als 70 Millionen Menschen der deutschen Bevölkerung in über 200 verschiedenen Krankenkassen versichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip. Die Beiträge für die Krankenversicherung sind abhängig vom Bruttoeinkommen der Versicherten und werden bei Arbeitnehmern zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Bis zu einem Einkommen von etwa 48.000 Euro besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte mit höherem Einkommen können als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Familienangehörige ohne Einkommen und Kinder von Versicherten in der GKV können beitragsfrei mitversichert werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden als Sachleistungen erbracht, das bedeutet, dass der Versicherte, wenn er zum Arzt geht, bis auf die Praxisgebühren einmal im Quartal, keine weiteren Ausgaben hat. Der Arzt rechnet mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Dazu haben alle in der GKV Versicherten eine entsprechende Chipkarte im Scheckkartenformat, die sie beim Arzt vorlegen.

Für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten besteht unabhängig von ihrem Einkommen der gleiche Anspruch auf medizinische Versorgung, wobei dabei darauf geachtet wird, dass diese Leistungen wirksam sind und der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Für eine Reihe von medizinischen Leistungen müssen alle Patienten entsprechende Zuzahlungen leisten, so zum Beispiel bei vielen rezeptpflichtigen Medikamenten aus der Apotheke, bei Krankenhausaufenthalten oder Kuren und auch für bestimmte Heil- und Hilfsmittel, die ihnen gewährt werden. Insgesamt muss ein Versicherter nur Zuzahlungen bis zur sogenannten persönlichen Belastungsgrenze erbringen, diese liegt für chronisch Kranke bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens und für alle Anderen bei maximal 2 Prozent. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden von den Krankenkassen festgelegt, sie bewegen sich derzeit zwischen 12 und 16 Prozent vom Bruttoeinkommen.

Gesetzliche Krankenversicherer