 |
 |
 |

GKV - ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN! |
Gesetzliche Krankenkassen (GKVs)
|
Die Abkürzung GKV steht für die gesetzliche Krankenversicherung. Diese gehört neben der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem.
Die GKV ist keine Freiwilligenversicherung, sondern gehört zu den Pflichtversicherungen. In Paragraph 1 den Sozialgesetzbuches V.80 ist die Aufgabe der GKV gesetzlich festgeschrieben, welche die Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederherstellen oder zur einer Verbesserung des Gesundheitszustandes führen soll. Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein identischer Leistungsanspruch für alle Versicherten. Der Umfang der versicherten Leistungen ist ebenfalls im Sozialgesetzbuch V geregelt.
In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Innerhalb dieser Kassen wird zwischen Primärkassen und Ersatzkassen differenziert. Zu den Primärkassen gehören die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Innungskrankenkassen (IKK). Unter die Ersatzkassen fallen de Angestellten- und Arbeiter Krankenkassen. Ferner existieren verschiedenen Sonderformen für bestimmte Berufsstände. Hier sind vor allem die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Knappschaft zu nennen, die jedoch seit dem 01.04.2007 für jedermann zugänglich ist.
Die Beitragshöhe für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem individuellen Krankheitsrisiko. Es gilt das Solidaritätsprinzip. Ferner bestimmt das Bruttoeinkommen des Versicherten die Beitragshöhe bis zum erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. Familienangehörige unter einer gewissen Alters- und Einkommensgrenze sind kostenlos über einen der Elternteile mitversichert.
Die Krankenkassen finanzieren sich über das Umlageverfahren. Die Beiträge eines jeden Versicherten fließen in einen gemeinsamen Finanzhaushalt, aus dem die erbrachten Leistungen für alle Versicherten der Kasse gezahlt werden. Von der Krankenkasse werden Sachleistungen beglichen, die im Leistungskatalog festgeschrieben sind. Zuzahlungen des Patienten sind in der Regel für zusätzliche Leistungen notwendig, z.B beim Zahnarzt für bestimmte Zahnbehandlungen und insbesondere Zahnersatz wie Zahnimplantate, aber ggf. auch Zahnbrücken und Zahnkronen.
Für jeden Bundesbürger besteht eine freie Wahl der Krankenkasse, insofern sie in seinem Regionalbereich zuständig ist. Frühere Limitierungen sind mit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1996 ungültig geworden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherte nicht über eine private Krankenversicherung versichert war. |
Unbeschwerte Gesundheit
|
|
Alle Beiträge in der Rubrik Krankenversicherung
|
|
Das könnte Sie auch interessieren:
|
|