Etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert, das sind mehr als 70 Millionen Menschen und von denen sind wiederum 60 Millionen sogenannte Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwischen den verschiedenen Krankenkassen bzw. Krankenversicherern ist der Beitragssatz kein wesentliches Unterscheidungsmerkmal mehr, denn die Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) sind gesetzlich vorgeschrieben und daher sehr ähnlich und auch die Krankenkassenbeiträge wurden - sieht man von den ggf. geforderten Zusatzbeiträgen ab - gleichgeschaltet.
Geringverdiener zahlen von ihrem Einkommen denselben prozentualen Betrag wie Besserverdienende, allerdings ist der Beitrag ab einem Einkommen in Höhe der so genannten Beitragsbemessungsgrenze zur GKV gedeckelt. Das bedeutet, dass ein gesetzlich Versicherter mit einem Bruttoeinkommen von z.B. 90.000 EUR den gleichen Krankenkassenbeitrag bezahlt wie ein Versicherter mit 150.000 EUR Einkommen. Die jeweils aktuelle Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkassenbeiträge findet sich in der Wikipedia hier.
Beitrag bis zur Bemessungsgrenze
Maximale Höhe der GKV-Krankenkassenbeiträge ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze, siehe Wikipedia