Das deutsche Krankenversicherungssystem unterscheidet zwei Arten von Krankenkassen – die gesetzliche Krankenkassen und die privaten Krankenversicherer. Beide sind für die Übernahme der Krankheits- und Behandlungskosten ihrer Versicherten zuständig und kämpfen mit ähnlichen Problemen – eine steigende Lebenserwartung der Versicherten und immer aufwändigere Behandlungsverfahren führen zu kontinuierlich hohen Ausgaben. Die Einnahmen können damit kaum Schritt halten, was in der Folge zu regelmäßigen Beitragserhöhungen führt, wenn man chronisch leere Kassen vermeiden will. Doch so sehr beide Systeme mit ähnlichen Problemen kämpfen, so sehr unterscheiden sie sich voneinander.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer pflichtversichert mit einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie ihre Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen. Die gesetzlich Krankenversicherten machen etwa 90 Prozent der Bevölkerung Deutschlands aus. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbständige und Beamte können sich zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind vom Gesetzgeber vorgegeben und können jederzeit geändert werden ohne dass der Versicherte dies beeinflussen kann. In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen durch einen Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten festgelegt, sie können von der Versicherung nicht gekündigt werden. Insgesamt bietet die private Krankenversicherung regelmäßig bessere Leistungen als die gesetzlichen Kassen zu günstigeren Prämien.
Die Berechnung der Prämien erfolgt in der gesetzlichen Krankenkasse nach anderen Maßstäben als in der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen ergibt sich der monatliche Beitrag aus dem monatlichen Bruttoeinkommen und dem gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatz. Hinzu können Zusatzbeiträge kommen, falls der Versicherer welche erhebt. Das Bruttoarbeitseinkommen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig, jegliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt beitragsfrei.
In der privaten Krankenversicherung wird die Prämie festgelegt nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Der Beitrag steigt mit dem Alter, und Frauen zahlen zurzeit höhere Prämien als Männer. Mit der Einführung der Unisex-Tarife ab Januar 2013 soll sich das ändern. Der Gesundheitszustand hat einen Einfluss auf die Beiträge, falls durch bestehende Vorerkrankungen oder Risikofaktoren ein Risikozuschlag erhoben werden muss. Er kann im Einzelfall bis über 100 Prozent des Beitrags ausmachen und die Prämie damit maßgeblich verteuern. Das liegt daran, dass die Gesellschaften einen Teil ihres Risikos in Form der erhöhten Prämien auf den Versicherten verlagern, wenn es den Anschein hat, dass der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustands außergewöhnlich hohe Kosten verursachen wird. Doch neben dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand wird die Prämie noch ganz maßgeblich von den gewünschten tariflichen Leistungen beeinflusst. Hier gilt die einfache Prämisse – je höher die Leistungen, desto höher ist auch der monatliche Versicherungsbeitrag. (15.07.2011) |