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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Endlich Privatpatient: private Krankenversicherung

Seit April 2007 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht bzgl. der Krankenversicherung. Dabei ist die private Krankenversicherung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden. Personen mit einem Einkommen von mehr als rund 50.000 Euro pro Jahr können eine private Krankenversicherung abschließen. Unabhängig von der Einkommenshöhe können sich auch Freiberufler, Studenten und Beamte einer privaten Krankenversicherung anschließen. Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitsstatus des Versicherten. Insbesondere das Alter ist ein entscheidender Aspekt bei Versicherungsabschluss. Für ältere Menschen wird die private Krankenversicherung kostenspieliger, da auch im Alter weitaus mehr Arztbesuche erfolgen, als in der Jugend. Es ist daher ratsam, möglichst in jüngeren Jahren der PKV beizutreten.

 

So gut lachen haben viele Privatpatienten ...
In der PKV bieten sich weitaus mehr und teilweise bessere Versorgungsmöglichkeiten, doch die private Krankenversicherung ist auch nicht für jeden Bürger möglich und/oder sinnvoll. Der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung will sehr gut überlegt sein und erfordert genaue Vergleiche sowie die Lektüre einschlägiger Tests über die Angebote rund um die private Krankenversicherung.

Tarife für die private Krankenversicherung

Welche Leistungen durch die private Krankenversicherung bewilligt werden, liegt an der Art des gewählten Tarifes. Der Basistarif beispielsweise bietet eine ähnliche Versorgung wie bei einer gesetzlichen Versicherung durch die GKV. Es gibt allerdings auch PKV Tarife, die weitaus mehr Zuschüsse gewähren. So ist es in der privaten Krankenversicherung möglich, auch Zahnersatz und Sehhilfen zu finanzieren. Besonders für Versicherte mit einer chronischen Sehschwäche, kann eine solche Art der Versicherung sinnvoller sein, als der Basistarif.

Im Internet haben Interessenten die Möglichkeit, sich einen objektiven Eindruck über die angebotenen Versicherungen zu verschaffen. Sogenannte Vergleichsrechner ermitteln für jede Person individuell die günstigste Krankenversicherung. Da ein Wechsel zurück zur GKV meist kompliziert ist, sollte der Beitritt in die PKV ausreichend geplant werden.

Altersrückstellung in der PKV

Die konkrete Versicherungsprämie für eine private Krankenversicherung (PKV) richtet sich, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nach dem persönlichen Krankheitsrisiko der Versicherten. Für junge, gesunde und gutverdienende Versicherungsnehmer ist in vielen Fällen genau das ein wesentlicher Grund, sich dem einkommensabhängigen Beitragssystem der GKV zu entziehen. Mit zunehmendem Alter kann aus diesem Vorteil jedoch schnell ein Nachteil entstehen, denn die erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten und die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. um Darmkrebs rechtzeitig zu erkennen) stellen Faktoren dar, die sich in der Versicherungsprämie widerspiegeln. Das Problem wird zum einen dadurch verschärft, dass die Rente bzw. die Pension das wegfallende Arbeitseinkommen nur teilweise ersetzt, zum anderen ist das Renten- und Pensionsniveau in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken.

Um den Anstieg der Versicherungsprämie im Alter zu begrenzen, wird bei jüngeren Privatversicherten eine höhere Versicherungsprämie berechnet, als dies vor dem Hintergrund des Krankheitsrisikos notwendig wäre. Die Differenz zwischen dem rechnerisch angemessen Versicherungsbeitrag und der tatsächlichen Versicherungprämie ist die Altersrückstellung. Zwar erfolgt diese Altersvorsorge nicht individuell, sondern kollektiv in der entsprechenden Altersgruppe im jeweiligen Versicherungstarif. Jedoch fallen die Altersrückstellungen unter die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG und der Gesetzgeber hat dem insoweit Rechnung getragen, als dass es mit der Gesundheitsreform 2007 möglich ist, ab dem 1. Januar 2009 bei einem Wechsel innerhalb des Systems der PKV, die Altersrückstellungen bis zu dem Betrag mitzunehmen, der sich ergeben hätte, wenn der Versicherte bisher im sog. Basistarif versichert gewesen wäre.

Bei einer privaten Krankenvollversicherung ist ein zehnprozentiger Zuschlag vorgeschrieben, der in die Altersrückstellungen fließt. Dieser wird bis zum 60. Lebensjahr des Versicherten erhoben, wobei für die Altersrückstellungen ein gesetzlicher Mindestzinssatz von 3,5% garantiert ist. Je nach Alter, Geschlecht und Versicherungstarif kann der Zuschlag für die Altersrückstellungen höher als 10% sein.

Jedenfalls sollte der Aspekt der Altersvorsorge in der PKV nicht unterschätzt werden, auch wenn die Rente bzw. Pension für viele Menschen, die erstmals eine PKV abschließen, noch Ewigkeiten entfernt ist. (05.07.2011)


Krankenversicherung private






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